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    04. November 2008

    Abiturjahrgang 2013 braucht eine klare Perspektive

    Antrag der Fraktion der SPD Abiturjahrgang 2013 braucht eine klare Perspektive - Zweiter Hochschulpakt darf kein zweiter Reinfall für NRW werden - I. Hochschulpakt I - Landesregierung muss rechtzeitig umsteuern Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen stehen vor großen Herausforderungen. Zum einen muss die Hochschulausbildung im Rahmen der Bologna-Reform modernisiert werden, zum anderen wird sich die Zahl der Studienberechtigten in den nächsten Jahren deutlich erhöhen. Ihren Höhepunkt wird diese Entwicklung mit dem doppelten Abiturjahrgang 2013 finden. Um die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu sichern und die Hochschulen offen zu halten für eine erhöhte Zahl von Studienanfängern, haben Bund und Land im Rahmen des Hochschulpakts 2020 vereinbart, dass NRW im Jahr 2010 im Vergleich zum Stichjahr 2005 26.308 mehr Studienanfänger an unsere Hochschulen bringt. Stichjahr ist das Jahr 2005, bei dem wir 80.903 Studienanfänger aufwiesen. Da es nach Köpfen geht, müssen wir also im Jahr 2010 den Wert von 117.211 Studienanfängern erreichen. Nach den amtlichen Zahlen des statistischen Bundesamtes, die in dem Bericht der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern an den Wissenschaftsausschuss des deutschen Bundestags (A-Drs.16(18)377 vom 22. September 2008) enthalten sind, ergibt sich folgender Zwischenstand für NRW zum Stichtag 30. Juni 2008:
    • 1. Im Vergleich zum Jahr 2005 hatte NRW laut statistischem Bundesamt 4,2 % Studienanfänger weniger.
    • 2. Bei Naturwissenschaften und Mathematik hatte NRW ein Minus von 231 Studienanfängern.
    • 3. Bei den Ingenieurswissenschaften hatte NRW ein Minus von 1.753 Studienanfängern.
    Am 13. Oktober 2008 verkündete der zuständige Wissenschaftsminister Pinkwart in einer ersten Zwischenmeldung, dass er für das Jahr 2008 mit einem Wert von 83.000 Studienanfängern rechne. Damit erscheint das Ziel von 117.211 für das Jahr 2010 kaum noch realistisch erreichbar, wenn nicht jetzt rechtzeitig umgesteuert wird. Für die mangelhafte Umsetzung des Hochschulpakts 2020 trägt die Landesregierung die Verantwortung, denn sie hat mit ihrer Gesetzgebung im Hochschulbereich entscheidend dazu beigetragen, dass die Hürden zur Aufnahme eines Hochschulstudiums deutlich höher geworden sind. So hat sie mit der Einführung der Studiengebühren und ihrer Deregulierungspolitik beim Hochschulzugang soziale Barrieren errichtet. Aber auch ordnungspolitisch hat sie falsche Rahmenbedingungen geschaffen, die an mehreren Standorten zum Abbau von Studienplätzen geführt haben. Diese Ursachen müssen beseitigt werden. Zusätzlich muss überprüft werden, inwieweit das bisherige System in Hinblick auf den doppelten Abiturjahrgang geöffnet werden kann. Kooperationen mit Hochschulen in unserer direkten Nachbarschaft, in den Niederlanden und Belgien, wären ein Schritt in die richtige Richtung. Für die Einrichtung von Studienplätzen für nordrhein-westfälische Studentinnen und Studenten können den dortigen Hochschulen im Gegenzug die Finanzmittel angeboten werden, die pro Kopf im Rahmen des Hochschulpakt 2020 jährlich zur Verfügung gestellt werden. II. Hochschulpakt II - Landesregierung muss rechtzeitig planen Minister Pinkwart kündigte am 13. Oktober 2008 trotz der schlechten Zwischenbilanz für NRW an, mit dem zweiten Hochschulpakt 160.000 weitere Studienplätze für NRW schaffen zu wollen. Gleichzeitig kündigte er eine Studienplatzgarantie für jeden Studierwilligen an. Da es hier um Lebenschancen junger Menschen geht, sollte mit solchen Ankündigungen nicht leichtfertig umgegangen werden. Insbesondere die Schülerinnen und Schüler des doppelten Abiturjahrgangs 2013 brauchen eine klare Perspektive. Die GWK hat in der letzten Woche bisher lediglich die Eckpunkte für die im nächsten Jahr anstehende Fortsetzung des Hochschulpaktes verabschiedet. Über die Fortsetzung des Hochschulpakts soll erst 2009 entschieden werden. Insofern fehlt der Ankündigung des Ministers bisher die Substanz. Die Landesregierung muss trotzdem dieses Mal rechtzeitig vor dem Beschluss der Fortsetzung des Hochschulpakts einen zentralen Webfehler ihrer Umsetzung des ersten Hochschulpakts beseitigen: Die Schaffung zusätzlicher Studienplätze muss in einem landesweiten "Masterplan 2013" gezielt vorher gemeinsam mit den Hochschulen verbindlich vereinbart werden. III. Beschlüsse Die Landesregierung wird aufgefordert,
    • 1. sicherzustellen, dass die für NRW vorgesehen Mittel für den Hochschulpakt 2020 gezielt zur Schaffung neuer Studienplätze eingesetzt werden. Um die Zielzahl von 117.211 Studienanfängern im Jahr 2010 zu erreichen, muss bis zum Frühjahr des nächsten Jahres zusammen mit den Hochschulen entsprechend verbindlich nachverhandelt werden.
    • 2. zu überprüfen, inwieweit Mittel aus dem Hochschulpakt 2020 nach dem Prinzip "Geld folgt Studierenden" im europäischen Hochschulraum, insbesondere in den Nachbarländern Niederlande und Belgien, eingesetzt werden können.
    • 3. in Vorbereitung auf die Nachfolgevereinbarung zum Hochschulpakt 2020 und in Hinblick auf die von der Landesregierung ausgesprochene Studienplatzgarantie für den doppelten Abiturjahrgang 2013 und die Ankündigung der Schaffung von 160.000 neuen Studienplätzen im kommenden Jahrzehnt, gemeinsam mit den Hochschulen und den regionalen Akteuren im Jahr 2009 einen "Masterplan 2013" zu erarbeiten, der genau auflistet wie viele Studienplätze nach Fächern an den jeweiligen Hochschulstandorten ab dem Wintersemester 2010/2011 bis 2013 zusätzlich geschaffen werden.
    Hannelore Kraft Carina Gödecke Marc Jan Eumann Karl Schultheis und Fraktion