Suchen

 

Einkünfte als Abgeordnete

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat am 17. März 2005 als erstes Parlament in Deutschland einstimmig eine große Diätenreform beschlossen. Mit dieser Reform gibt es mehr Transparenz bei den Einkünften. Sie ist verbunden mit der Abschaffung von Sonderrechten. Abgeordnete in NRW werden bei der Alterssicherung oder bei der steuerlichen Behandlung des Einkommens wie alle anderen Arbeitnehmer behandelt.

Der Steuerzahlerbund hat dieses Konzept ausdrücklich gelobt. Statt steuerfreier Pauschalen, steuerpflichtiger Grunddiät und staatlicher Versorgung im Alter, die vor allem in der öffentlichen Kritik stand, gibt es nur noch eine Summe. Eine Bruttobezahlung für Abgeordnete in Höhe von 9.979,00 Euro. Daraus finanziere ich sämtliche mandatsbedingten Kosten (Wahlkreisbüro, Einrichtung, Telefon, Internet, Papier, Porto, anfallende Reisekosten usw.) sowie die Altersvorsorgung 1.570 Euro monatlich und die gesetzliche Krankenkasse.

Darüber hinaus erhalten Landestagsabgeordnete eine Personalkostenpauschale in Höhe von 3.776 Euro für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.