Das Ministerium für Schule und Weiterbildung teilt mit:
Nachfragen der Bezirksregierung Münster zur Verfahrensweise von Ersatzschulträgern beim sogenannten Schülerspezialverkehr, mit dem Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen zur Schule gebracht werden können, haben zur Verunsicherung und Beunruhigung bei Eltern und Ersatzschulträgern geführt. Nachdem die Thematik sowohl durch einen Bericht der Bezirksregierung Münster als auch einen Hinweis des Landesbehindertenbeauftragten Anfang September an das Ministerium für Schule und Weiterbildung herangetragen worden ist, hat die Lan- desregierung bereits am 6. September die bestehende Rechtslage, an der sich nichts geändert hat, in einem Erlass an die Bezirksregierungen klarstellend erläutert.