Suchen

 

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage: Eignung der Flächen des Siebengebirges als Nationalpark fraglich

Allgemein

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/8067
05.12.2008

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2894 vom 4. November 2008
der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
Drucksache 14/7876

Eignung der Flächen des Siebengebirges als Nationalpark fraglich

Wortlaut der Kleinen Anfrage 2894 vom 04. November 2008:

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat sich entschlossen, die Errichtung eines Nationalparks Siebengebirge zu unterstützen. Laut den Kriterien der IUCN (International Union for Conservation of Nature) müssen 75 % eines solchen Nationalparks Flächen sein, in denen die Natur sich selbst überlassen wird: Die sind sogenannte Prozessschutzflächen.

Im „Abschlussbericht zur Vorbereitung der Entscheidung der Landesregierung und der Region ob im Bereich des Siebengebirges ein Dialog über die Errichtung eines Nationalparks eingeleitet werden soll“ heißt es: 40 % der Flächen in öffentlicher Hand im Siebengebirge könne in die sog. Prozessschutzzone 1a überführt werden. Dies bedeutet, dass diese Flächen in die natürliche Dynamik eingebracht werden können. Weitere 16 % der Flächen könnten, so Abschlussbericht, zeitnah in Prozessschutzflächen überführt werden.“ (Abschlussbericht, Seite 25). Dies sind zusammen 56 % der Flächen des Siebengebirges.

Weiter heißt es: „Darüber hinaus könnte – wenn gewünscht – durch schrittweise Einbeziehung weiterer Flächen im Stadtwald Bad Honnef und im Privatwald der Anteil der Prozessschutzflächen langfristig auf 75 % erhöht und damit die IUCN-Kriterien erfüllt werden.“

Flächen, die nicht direkt in die natürliche Dynamik eingebracht werden können und erst nach zum Teil umfangreichen Umbaumaßnahmen der natürlichen Entwicklung überlassen werden können, fallen in die Kategorie der Prozessschutzzone 1b. Bis zur vollständigen Entlassung in den Prozessschutz, kann es 20 bis 30 Jahre dauern. Die für eine solche Situation übliche Bezeichnung ist die eines „Ziel-Nationalparks“.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie wird die Verfügbarkeit der Fläche des Stadtwaldes Bad Honnef für die Prozessschutzzonen 1a und 1b des Nationalparks gewertet?

2. Wie wird die Verfügbarkeit der Privatflächen für die Prozessschutzzonen 1a und 1b gewertet?

3. Wann soll das Ziel, 75 % der Flächen des geplanten Nationalparks Siebengebirge als Prozessschutzzone auszuweisen, erreicht werden?

4. Soll der geplante Nationalpark Siebengebirge zunächst ein „Ziel-Nationalpark“ sein?

Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2894 mit Schreiben vom 4. Dezember 2008 namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:

Antwort auf die Frage:
1. Wie wird die Verfügbarkeit der Fläche des Stadtwaldes Bad Honnef für die Prozessschutzzonen 1a und 1b des Nationalparks gewertet?

Wenn die Entscheidung für einen Nationalpark Siebengebirge positiv ausfällt, beabsichtigt das Land Nordrhein-Westfalen die Flächen für die Prozessschutzzonen dauerhaft anzupachten.

Antwort auf die Frage:
2. Wie wird die Verfügbarkeit der Privatflächen für die Prozessschutzzonen 1a und 1b gewertet?

Die NRW-Stiftung ist bereit in den Jahren 2009 - 2013 insgesamt 3,3 Mio. Euro für Ankäufe von Flächen von Privaten in den Kernzonen (unter Vorbehalt des Einvernehmens der Eigentümer) zu investieren. Den Eigentümern von Privatflächen, die ihre Flächen nicht zur Verfügung stellen, wird zugesichert, diese uneingeschränkt weiter bewirtschaften zu können.

Antwort auf die Frage:
3. Wann soll das Ziel, 75 % der Flächen des geplanten Nationalparks Siebengebirge als Prozessschutzzone auszuweisen, erreicht werden?

Derzeit sind ca. 61 % des geplanten Nationalparks Siebengebirge als Prozessschutzzone dargestellt. Diese gehören dem Verschönerungsverein Siebengebirge, der Stadt Bad Honnef sowie dem Land. Damit wären die nationalen Ziele für den Prozessschutz bei Einrichtung des Nationalparks sofort erreicht.
Es besteht aber zusätzlich die reale Aussicht, durch Flächentausch und Flächenkauf innerhalb der nächsten 30 Jahre auch das IUCN-Kriterium von 75 % Prozessschutzfläche zu erreichen.

Antwort auf die Frage:
4. Soll der geplante Nationalpark Siebengebirge zunächst ein „Ziel-Nationalpark“ sein?

Ja, in Hinblick auf die IUCN-Kriterien.