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Antwort der Landesregierung: Neues zur Reisekostenübernahme bei Klassenfahrten

Schule und Bildung

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/7282
11.08.2008

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2635
der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
Drucksache 14/7142

Neues zur Reisekostenübernahme bei Klassenfahrten.
Warum werden Entscheidungen des Schulministeriums über die BILD-Zeitung veröffentlicht?
Beugt das Ministerium einer Klagewelle zur Kostenübernahme bei Klassenfahrten
vor?

Wortlaut der Kleinen Anfrage 2635 vom 25. Juni 2008: Am 23. Juni 2008 verschickte Frau Kirsten Riesner aus dem MSW eine Pressemeldung der Bildzeitung als offizielle Information des MSW an Eltern- und Lehrerverbände in NRW. Inhalt der Pressemeldung: Lehrer und Lehrerinnen in NRW müssen zukünftig ihre Reisekosten bei Klassenfahrten nicht mehr komplett selber übernehmen. Laut einer Pressemeldung der Bildzeitung vom 23. Juni 2008 will Frau Ministerin Sommer „eine Millionenspritze für Klassenfahrten“ zur Verfügung stellen. Mit der Begründung, „dass Klassenfahrten ein Teil des Schullebens sind“. Das waren Klassenfahrten allerdings auch schon im Jahre 2007. Im August 2007 habe ich an die Landesregierung eine Anfrage gestellt, welche Auswirkungen ein Entscheid des Bayerischen Verwaltungsgerichts zur Kostenübernahme bei Klassenfahrten für NRW hätte. In dieser Anfrage schrieb ich: „Ende Juli 2007 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der Freistaat Lehrerinnen und Lehrern, die an einer Klassenfahrt teilnehmen, die vollen Reisekosten erstatten muss. Das Gericht stellte fest, dass der freiwillige Verzicht der Lehrer auf Spesen rechtswidrig sei und der Staat Bayern dadurch gegen seine Fürsorgepflicht verstoße. Nach §42 Abs. 1 Satz 1 des Bundesangestelltentarifvertrags sind einem Angestellten im öffentlichen Dienst diejenigen Auslagen zu erstatten, die ihm bei der Durchführung einer genehmigten Dienstreise entstehen. Dazu zählen auch die Aufwendungen eines Lehrers für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt.“ Auf meine Anfrage 14/4903 erhielt ich seitens der Landesregierung am 25. September 2007 folgende Antwort: „Zu der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die im Übrigen nur den Freistaat Bayern bindet, liegt noch keine Begründung vor. Ob die Entscheidung zu Änderungen von nordrhein-westfälischen Regelungen führen könnte, kann erst nach Auswertung der Entscheidungsbegründung beurteilt werden.“ Es liegt nunmehr die Vermutung nahe, dass das Ministerium mit der unmittelbar vor Ferienbeginn getroffenen Entscheidung, dass Lehrer und Lehrerinnen die Reisekosten nicht mehr komplett selber zahlen müssen, weiteren Klagewellen vorbeugen will. Wie das Ministerium in seiner Antwort darstellt, wollte man zunächst abwarten, ob die Entscheidungsbegründung auch für NRW zu Änderungen führen könnte. Daher frage ich die Landesregierung: 1. Warum verschickt das Ministerium die Information, mit der sie über eine Änderung zur Übernahme der Fahrkosten bei den Klassenfahrten informiert, anhand eines Presseartikels der Bildzeitung an die Verbände in NRW? 2. In welcher Höhe ist für das Haushaltsjahr 2008 mit einem Nachtragshaushalt für Reisekosten der Lehrer und Lehrerinnen zu rechnen? 3. Können Lehrer und Lehrerinnen zukünftig wie andere Bedienstete des öffentlichen Dienstes damit rechnen, dass ihnen die anfallenden Reisekosten erstattet werden? 4. Welche rechtlichen Begründungen und Entscheidungen haben das Ministerium bewogen, die Reisekostenregelung für Lehrer und Lehrerinnen zu verändern? 5. Wann ist mit dem veränderten Erlass bezüglich der Reisekostenregelungen zu rechnen? Antwort der Ministerin für Schule und Weiterbildung vom 7. August 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister: Im Haushaltsentwurf 2009 ist bei Kapitel 05 300 Titel 527 30 erstmals seit 1995 wieder eine deutliche Erhöhung der Reisekostenvergütungen für Lehrkräfte, die an Schulwanderungen und Schulfahrten teilnehmen, ausgewiesen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden dann von derzeit 1.986.700 Euro um 2.000.000 Euro auf künftig 3.986.700 Euro mehr als verdoppelt. Grund hierfür ist die Einschätzung der Landesregierung, dass Schulwanderungen und Schulfahrten wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Erziehungsarbeit sind und große pädagogische Bedeutung besitzen. Unter den Vorgängerregierungen wurden die Haushaltsansätze dagegen wie folgt reduziert:
  • 1996: 3.203.200 Euro
  • 1998: 2.556.400 Euro
  • 2000: 2.377.500 Euro
  • 2003: 1.986.700 Euro
Zur Frage 1 Auf Nachfrage von Verbandsseite wurde der angesprochene Artikel an alle Eltern- und Lehrerverbände gesendet. Zur Frage 2 Eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für Reisekostenvergütungen für Schulwanderungen und Schulfahrten im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2008 ist nicht beabsichtigt. Zur Frage 3 Die Erstattung der Reisekosten, die Lehrerinnen und Lehrer durch die Begleitung genehmigter Schulwanderungen und Schulfahrten entstehen, richtet sich nach dem Landesreisekostengesetz und dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung vom 23.11.1999 (Abl. NRW. 1 2000 S.14). Da die Entscheidungen über Umfang, Dauer, Ziele und Kostenobergrenzen der Klassenfahrten von den Schulen selbst getroffen werden, kann die Höhe der anfallenden Reisekosten seitens der Landesregierung nicht prognostiziert werden. Sofern sich die festgesetzten Erstattungsbeträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel (Haushaltsentwurf 2009: 3.986.700 Euro) halten, werden diese selbstverständlich gewährt. Zur Frage 4 Die Reisekostenregelungen für Lehrerinnen und Lehrer sind nicht geändert worden. Zur Frage 5 Die Mittel für Reisekostenvergütungen für Schulwanderungen und Schulfahrten werden durch die Bezirksregierungen bewirtschaftet. Der Zuweisungserlass für das Jahr 2009 wird nach parlamentarischer Verabschiedung des Haushaltsgesetzes im Frühjahr 2009 erfolgen. Weitere Erlasse sind weder geplant noch erforderlich, da sich die Rechtslage nicht geändert hat.