Mit der neuen Verordnung zu § 93 SchG will die Landesregierung verhindern, dass die Schulklassen mit der Aufnahme von Flüchtlingskindern zu groß werden. Deshalb können unterjährig zukünftig Klassen geteilt werden, wenn Klassenobergrenzen überschritten werden. Stichtag für die Klassenzahlen sind bislang der 15. Januar und der 1. August eines Jahres. Eine Teilung kann zusätzlich relevant werden, wenn Vorbereitungsklassen für Flüchtlinge nach zwei Jahren auslaufen und die Schüler/innen ins Regesystem überführt werden.
Bonn fehlen Schulräume – kleinere Klassen kaum möglich
Schule und Bildung
„Hier könnten die Schulen und die Schulträger zukünftig bei der Klassenbildung nachsteuern, wenn sie über den entsprechenden Schulraum verfügen. Werden in einer Kommune mehr als 25 Schüler/innen zusätzlich registriert, kann eine weitere Klasse gebildet werden. Obergrenzen bei Grundschulen liegen grundsätzlich bei 29 Schüler/innen. Diese Klassen-bildung soll nach Möglichkeit vermieden werden.
Landesseitig wollen wir einen Puffer schaffen, um zu große Klassenbildung zu verhindern. Diese Maßnahme wird allerdings nur dann greifen, wenn die Kommune die entsprechenden Räume zur Verfügung stellt. Dazu wäre es für Bonn an etlichen Stellen erforderlich neuen Schulraum zu schaffen. Da Bonn eine wachsende Stadt ist, in der die Schülerzahlen in den letzten Jahren auch ohne Flüchtlinge konstant hoch geblieben sind, beziehungsweise gestiegen sind, verfügt Bonn heute nicht mehr über genügenden Schulraum. Es ist also dringend erforderlich, dass in Bonn schnell neuer Schulraum geschaffen wird, “ kommentiert Renate Hendricks, schulpolitische Sprecherin der SPD Landtagsfraktion.