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Bürokratieabbau der Landesregierung ist in Wahrheit reiner Etikettenschwindel!

Landespolitik

Der nordrheinwestfälische Innenminister Wolf verbietet Bürgern mit dem jetzt in Kraft getretenen „Zweiten Bürokratieabbaugesetz“ den Widerspruch per Gesetz.

Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens wird dazu führen, Genehmigungsverfahren bis zur Erteilung des rechtskräftigen Bescheids wieder zu verlängern. Das Widerspruchsverfahren hat sich als erprobtes und effektives Mittel zur vorgerichtlichen Streitbeilegung bewährt.

Wenn die Landesregierung „weniger Bürokratie“ und eine Erhöhung von Effektivität und Effizienz verspricht, so stellt die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens genau das Gegenteil dieser Versprechungen dar.

Den Menschen bleibt jetzt nur der Weg zum Gericht, um ihre Rechte geltend zu machen. Die bisher übliche Praxis nach einem Verwaltungsentscheid nach einem vernünftigen Ausgleich zu suchen, fällt zukünftig weg. In der Praxis bedeutet dies, dass es keine Möglichkeit, außer über das Klageverfahren, gibt, Widerspruch gegen die Entscheidung einer Behörde einzulegen. Dies ist ein „Bürokratiefrust-Programm“ für die Bürgerinnen und Bürger. Einerseits wird den Verwaltungen die Möglichkeit zur Selbstkorrektur auf dem „kleinen Dienstweg“ genommen, andererseits landet eine Flut von Auseinandersetzungen von Bürgern mit den Behörden vor Gericht. All dies wird auch für die Stadt Bonn eine Prozesslawine und erhebliche Mehrarbeit und Kosten zur Folge haben.

Hier wird nicht vereinfacht, sondern von der Landesregierung versucht, die Bevölkerung für dumm zu verkaufen.