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Gute Nachrichten aus dem MSW und MFKJKS:

Familie und Jugend

Die Umschulung zum/zur Erzieher/in kann schon zum Schuljahr 2013/2014 begonnen werden

„Das sind wirklich gute Nachrichten, die mich heute schriftlich aus dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein‐Westfalens (MFKJKS) erreichten. Die Landesregierung hat schnell reagiert. Schon zum kommenden Schuljahr können die Umschulungsmaßnahmen zum Beruf des/r Erziehers/in durch die Agentur für Arbeit finanziert werden“, kommentiert Renate Hendricks das Schreiben der Ministerin Ute Schäfer.

Renate Hendricks wandte sich Anfang Mai schriftlich sowohl an das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) als auch an das MFKJKS. Zusätzlich führte sie viele Einzelgespräche sowohl mit Schulleitern von fachspezifischen Berufskollegs als auch mit betroffenen Umschülern. Hendricks: „Die Tatsache, dass die Zertifizierungspflicht nach § 179 SGB III auch für staatliche und staatlich anerkannte Berufskollegs gilt, führte dazu, dass die Arbeitsagenturen Weiterbildungsmaßnahmen zum Erzieher/ zur Erzieherin an staatlichen Berufskollegs nicht finanzieren durften. Dieses Bundesgesetz ist grotesk und konterkariert den Fachkräftemehrbedarf im Bereich der Erzieher.“

Diese Auffassung teilten sowohl die Schulministerin Sylvia Löhrmann als auch die Familienministerin Ute Schäfer. Vor dem Hintergrund hat der Bundesrat auf Initiative Nordrhein‐Westfalens bereits im November vergangenen Jahres auch einen einstimmigen Beschluss gefasst, wonach die Bundesregierung aufgefordert wird, diese Pflicht für staatliche bzw. staatlich anerkannte Schulen abzuschaffen. Eine Reaktion der Bundesregierung liegt leider bis zum heutigen Tag nicht vor. Hendricks: „Anscheinend ist der schwarz‐gelben Bundesregierung das Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Kinderbetreuung doch nicht so wichtig, wie sie es in den Medien immer vollmundig behauptet.“

Damit noch zum Schuljahr 2013/2014 mit der Durchführung der finanziell geförderten Weiterbildungsmaßnahme „Umschulung zum/zur Erzieher/in“ begonnen werden kann, wählte die nordrhein‐westfälische Landesregierung den Weg der sog. Einzelzulassung. Demnach können die staatlichen Fachschulen und die Umschüler/innen eine Zulassung für die anstehenden Einzelmaßnahmen erhalten. Die erforderlichen Umsetzungsschritte laufen derzeit vor Ort über die örtlichen Agenturen für Arbeit und die Jobcenter.