Suchen

 

Kleine Anfrage: Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

Schule und Bildung

Die Mittel des ESF sind ein Förderprogramm der Europäischen Union, das die Arbeitsmarktsituation in den einzelnen Ländern verbessern soll. Hierbei ist der ESF sozial bestimmt, er fördert beispielsweise Fortbildungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Menschen, die es schwer auf dem Arbeitsmarkt haben.

Die Mittel aus ESF sollten daher verstärkt für die Qualifizierung und Weiterbildung der Menschen eingesetzt werden. Nun hat sich allerdings herausgestellt, dass insbesondere Weiterbildungsträger große bürokratische Hürden bei der Beantragung der Mittel zu überwinden haben.

Zudem schreibt eine EU-Richtlinie vor, dass die Mittelvergabe nur unter bestimmten Zuwendungsvorrausetzungen bewilligt und erfolgen darf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Kann die Landesregierung eine Übersicht der oben genannten Zuwendungsvoraussetzungen zur Verfügung stellen?

2. Wurden seitens der Landesregierung alle bewilligten Mittel aus dem ESF unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen bewilligt und vergeben?

3. Muss die Landesregierung bereits bewilligt und vergebene Mittel aus dem ESF an die EU zurückzahlen?

4. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem ESF seit 2005 vergeben (bitte aufschlüsseln)?

5. In welcher Höhe stehen ESF-Mittel im Haushaltsjahr 2007 noch zur Verfügung?