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Kleine Anfrage: Neue KMK Empfehlung zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten

Schule und Bildung

Neue KMK Empfehlung zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen - wie wird diese in NRW umgesetzt?

Im Dezember 2007 wurde die neue KMK-Empfehlung "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen" veröffentlicht. Die Empfehlung aus dem Jahr 2003 wurde aufgrund des Gutachtens von Frau Prof. Langenfeld, Institut für öffentliches Recht der Universität Göttingen, überarbeitet, da in dem Gutachten aufgezeigt wurde, dass die bestehenden schulrechtlichen Regelungen für Legastheniker verfassungswidrig sind.

Die Neufassung hat erhebliche Folgen für Schülerinnen und Schüler, die von einer Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) oder von einer Dyskalkulie (Rechenstörung) betroffen sind, da sie massiv in ihren Rechten, abgeleitet aus dem Grundgesetz, beschnitten werden.
Wird dieser Empfehlung auf Länderebene gefolgt, bedeutet das für gut begabte Schüler, dass ihnen der Zugang zum Abitur verwehrt wird. Es ist unverständlich, dass die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Legasthenie und Dyskalkulie ignoriert, der Schutz der betroffenen Kinder sowie ihrer Familie nicht vorrangig berücksichtigt wurde.

Gestörte Hirnfunktionen der Kinder mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie hindern sie, eine Lese-, Rechtschreib- oder Rechenleistung zu erbringen, die ihrer ansonsten allgemeinen Begabung entspricht. Trotzdem sind diese Kinder fachlich in der Lage, einen begabungsgerechten Schulabschluss zu erreichen, wenn ihre Entwicklungsstörung angemessen schulisch berücksichtigt wird. In der Vergangenheit wurden viele Schüler und Schülerinnen so zum Abitur geführt und bekleiden heute verantwortliche Positionen als Ärzte, Richter, Ingenieure, usw.

Unzureichenden schulrechtlichen Regelungen und die mangelnde Umsetzung der vorhandenen Regelungen führen nach wie vor dazu, dass viele Kinder und Jugendliche mit einer Legasthenie oder Dyskalkulie nicht an ihr tatsächliches Leistungsvermögen herangeführt werden.

Schülerinnen und Schülern mit Legasthenie/LRS bzw. Dyskalkulie soll nach dem Willen der KMK ab der 10. Klasse weder ein Nachteilsausgleich noch Notenschutz gewährt werden.
Dies obwohl es Vergleichbares sogar in Prüfungsverordnungen zu Staatsexamen für Juristen gibt und selbst bayerische Verwaltungsgerichte die Nichtberücksichtigung von z. B. Legasthenie als einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz bei Abschlussprüfungen ansehen. Die KMK entzieht sich diesen Erkenntnissen und auch denen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Legasthenie und Dyskalkulie als Krankheit anerkannt haben. Für diese Schülerinnen und Schüler schließt die KMK damit die selbst geforderte individuelle Förderung und Forderung ab der 10. Klasse vollständig aus.

In NRW gibt es bisher keine besondere Rechtsgrundlage für die Gewährung eines Nachteilsausgleiches für Schülerinnen und Schüler, deren Leistungen im Fach Mathematik durch Dyskalkulie oder bei Legasthenie beeinträchtigt sind.

Allerdings argumentiert die Landesregierung, dass alle Schulen einen allgemeinen Förderauftrag haben, den sie einlösen müssen. Dies soll unabhängig von der Frage geschehen, ob und welche Lernschwierigkeiten auftreten. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern soll aus der Sicht des Ministeriums bisher im Zuge der Umsetzung der zentralen Leitidee des Schulgesetzes (vgl. § 1 Abs. 1. SchulG) realisiert werden.

Die Landesregierung erklärt es zu ihrem Ziel, Schüler und Schülerinnen durch verschiedene Förder- und Unterstützungsangebote einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen. Die Schulen sind nach der bisherigen Auffassung der Landesregierung aufgefordert, Möglichkeiten schulischer Förderangebote zu schaffen, um Lern- und Leistungsdefizite auch bei Dyskalkulie und Legasthenie zu beheben.

Durch die neue Empfehlung der KMK aus Dezember 2007 werden für NRW neue Ausgangsbedingungen geschaffen.

Vor diesen Hintergründen frage ich die Landesregierung:

1. Was wird sich in NRW nach dieser neuen KMK Empfehlung verändern?

2. Welche Bedeutung haben für die Landesregierung die Empfehlung der WHO zu Legasthenie und Dyskalkulie?

3. Durch die Festschreibung, mit der die Maßnahmen zur Differenzierung mit der 10. Klasse enden sollen, wird den betroffenen Jugendlichen bewusst der Zugang zur Sekundarstufe II verwehrt. Wird die Landesregierung die KMK-Empfehlung umsetzen?

4. Warum wird in NRW der Grundsatz der Gleichbehandlung nicht zu ungunsten der betroffenen Kinder ausgelegt und ein Nachteilsausgleich bis zum Abitur ermöglicht?

5. Wie schließt die Landesregierung aus, dass im Bereich der individuellen Förderung schulisches Versagen zum Nachteil der Schüler und Schülerinnen ausgeschlossen wird?