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Kleine Anfrage: Neues zur Reisekostenübernahme bei Klassenfahrten.

Schule und Bildung

Neues zur Reisekostenübernahme bei Klassenfahrten.
Warum werden Entscheidungen des Schulministeriums über die BILD-Zeitung veröffentlicht?
Beugt das Ministerium einer Klagewelle zur Kostenübernahme bei Klassenfahrten vor?

Am 23. Juni 2008 verschickte Frau Kirsten Riesner aus dem MSW eine Pressemeldung der Bildzeitung als offizielle Information des MSW an Eltern- und Lehrerverbände in NRW. Inhalt der Pressemeldung: Lehrer und Lehrerinnen in NRW müssen zukünftig ihre Reisekosten bei Klassenfahrten nicht mehr komplett selber übernehmen.

Laut einer Pressemeldung der Bildzeitung vom 23. Juni 2008 will Frau Ministerin Sommer „eine Millionenspritze für Klassenfahrten“ zur Verfügung stellen. Mit der Begründung, „dass Klassenfahrten ein Teil des Schullebens sind“. Das waren Klassenfahrten allerdings auch schon im Jahre 2007. Im August 2007 habe ich an die Landesregierung eine Anfrage gestellt, welche Auswirkungen ein Entscheid des Bayerischen Verwaltungsgerichts zur Kostenübernahme bei Klassenfahrten für NRW hätte. In dieser Anfrage schrieb ich:

„Ende Juli 2007 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der Freistaat Lehrerinnen und Lehrern, die an einer Klassenfahrt teilnehmen, die vollen Reisekosten erstatten muss. Das Gericht stellte fest, dass der freiwillige Verzicht der Lehrer auf Spesen rechtswidrig sei und der Staat Bayern dadurch gegen seine Fürsorgepflicht verstoße.

Nach §42 Abs. 1 Satz 1 des Bundesangestelltentarifvertrags sind einem Angestellten im öffentlichen Dienst diejenigen Auslagen zu erstatten, die ihm bei der Durchführung einer genehmigten Dienstreise entstehen. Dazu zählen auch die Aufwendungen eines Lehrers für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt.“

Auf meine Anfrage 14/4903 erhielt ich seitens der Landesregierung am 25. September 2007 folgende Antwort:

„Zu der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die im Übrigen nur den Freistaat Bayern bindet, liegt noch keine Begründung vor. Ob die Entscheidung zu Änderungen von nordrhein-westfälischen Regelungen führen könnte, kann erst nach Auswertung der Entscheidungsbegründung beurteilt werden.“

Es liegt nunmehr die Vermutung nahe, dass das Ministerium mit der unmittelbar vor Ferienbeginn getroffenen Entscheidung, dass Lehrer und Lehrerinnen die Reisekosten nicht mehr komplett selber zahlen müssen, weiteren Klagewellen vorbeugen will. Wie das Ministerium in seiner Antwort darstellt, wollte man zunächst abwarten, ob die Entscheidungsbegründung auch für NRW zu Änderungen führen könnte.

Daher frage ich die Landesregierung:

1. Warum verschickt das Ministerium die Information, mit der sie über eine Änderung zur Übernahme der Fahrkosten bei den Klassenfahrten informiert, anhand eines Presseartikels der Bildzeitung an die Verbände in NRW?

2. In welcher Höhe ist für das Haushaltsjahr 2008 mit einem Nachtragshaushalt für Reisekosten der Lehrer und Lehrerinnen zu rechnen?

3. Können Lehrer und Lehrerinnen zukünftig wie andere Bedienstete des öffentlichen Dienstes damit rechnen, dass ihnen die anfallenden Reisekosten erstattet werden?

4. Welche rechtlichen Begründungen und Entscheidungen haben das Ministerium bewogen, die Reisekostenregelung für Lehrer und Lehrerinnen zu verändern?

5. Wann ist mit dem veränderten Erlass bezüglich der Reisekostenregelungen zu rechnen?