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Kleine Anfrage: Schulleitung unattraktiv – Bewerberlage sehr übersichtlich?

Schule und Bildung

Schulleitung unattraktiv – Bewerberlage sehr übersichtlich?

In § 61 des Schulgesetzes von NRW ist die Bestellung von Schulleiter/innen neu geregelt worden. Zukünftig wählt die Schulkonferenz einer jeden Schule in geheimer Wahl aus den von der oberen Schulaufsicht benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter auf Zeit aus.

Die Schulaussicht ernennt die gewählten Bewerber/innen, sofern der der Schulträger seine Zustimmung nicht gemäß § 3 verweigert.

Gleichzeitig sind den Schulleiter/innen mit dem neuen Schulgesetz eine ganze Reihe von neuen Aufgaben übertragen worden. Das Amt wird immer anspruchsvoller. Der Schulleitung obliegen u. a. die Personalführung, die Personalentwicklung sowie die Verantwortung für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der Schule. Außerdem bewirtschafte die Schulleitung die Schule im Rahmen der ihr zugewiesenen Haushaltsmittel.

Diesen wachsenden Aufgaben der Schulleitungen stehen keine ausreichend angemessenen Entlastungen gegenüber. Die derzeitige Erhöhung von Entlastungsstunden an einigen Schulformen ist in Relation zum Aufgabenbereich berechtigt jedoch nicht hinreichend. Die Reduzierung der Entlastungsstunden für die Schulleitungen an den Gesamtschulen ist in den vergangenen Wochen und Monaten hinreichend kritisiert worden.

Diese Entwicklung erklärt, warum die Bereitschaft sich auf Schulleitungsstellen zu bewerben kontinuierlich abnimmt. Zumal mit der „Funktion Schulleiter“ keine der Aufgabe entsprechend angemessene bessere Bezahlung verbunden ist.

Schulen sind in der Regel von der Größe her mittelständische Unternehmen. Schulleiter müssen Pädagogen und Manager zugleich sein. Hinzu kommt, dass durch das neue Auswahlverfahren die Bewerberlage zusätzlich reduziert wurde. Es wird also höchste Zeit, dass die Landesregierung dem Personalmangel im Bereich der Schulleiter und Schulleiterinnen durch entsprechende Anreize entgegenwirkt.

Bei stellvertretenden Schulleitungsstellen finden sich oft gar keine Bewerber oder Bewerberinnen. Trotz mehrfacher Ausschreibung sind die Stellen insbesondere in den Grundschulen und Hauptschulen nicht mehr zu besetzen. Aber selbst andere weiterführenden Schulen haben in der Zwischenzeit Schwierigkeiten Bewerbungen zu erhalten.

Damit wird das Prinzip der „Bestenauswahl“ konterkariert. Wenn der oder die Beste aus einem/r Bewerber/in besteht. Von einer Bewerbung auf ein individuelles Schulprofil oder einer speziellen Qualifikation für eine Schule kann gar nicht mehr gesprochen werden.

Aber auch bei den Schulleiterstellen wird die Besetzung in einigen Regionen und Schulformen in der Zwischenzeit fast unmöglich.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele offenen Schulleiter- bzw. Stellvertreterstellen werden im kommenden Schuljahr an welchen Schulformen zu besetzen sein?

2. Bei wie vielen Neubesetzungen führte die Erstausschreibung prozentual und in absoluten Zahlen nicht zum Erfolg?

3. Welche weiteren Anreize plant die Landesregierung, um die Schulleiterstellen an Grund- und Hauptschulen attraktiver zu machen?

4. Wie viele Schulleiterstellen sind nach Berechnung der Landesregierung derzeit an welchen Schulformen nicht besetzt oder werden in diesem Schuljahr vakant?

5. Wie lange dauert nach dem neuen Wahlverfahren für Schulleiter/innen ein durchschnittliches Besetzungsverfahren?