Suchen

 

Kleine Anfrage: Streichung der Mittel für Familienbildung in Nordrhein-Westfalen

Familie und Jugend

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit der Verabschiedung des Kinderbildungsgesetzes, das das Motto „Kinder früher fördern“ trägt, die Bedeutung der frühkindlichen Bildung anerkannt. In § 2 des Gesetzes wird dabei als allgemeiner Grundsatz festgestellt, die Erziehung des Kindes liege „in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern.“ Familienbildung und die Kompetenzstärkung der Eltern in der Erziehung ihrer Kinder sind in der Tat wichtige Voraussetzungen für eine gute und umfassende frühkindliche Bildung und Entwicklung.

Gleichwohl hat sie das für Eltern wichtige und nachgefragte Instrument der Elternkompetenzkurse aus dem Haushalt gestrichen. Elternkompetenzkurse sind zentrale Elemente der Familienbildung. Sie bedeuten eine Stärkung der Eltern-Kind-Bindung und ermöglichen eine adäquate Erziehung. Gerade durch die Tatsache, dass vermehrt beide Elternteile berufstätig sind, ist die Stärkung der Elternkompetenzen äußerst bedeutsam. Dies haben auch die Träger der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen anerkannt und in einem Schreiben an die Vorsitzende des Landtagsausschusses für Generationen, Familie und Integration, Frau Andrea Milz, die Vorsitzenden der CDU- und FDP-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, Herrn Helmut Stahl sowie Dr. Gerhard Papke, zum Ausdruck gebracht. Ein weiteres Instrument der Familienbildung, der Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien wurde im Haushalt des Landes überrollt. Die Träger der freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen fordern eine Erhöhung der Förderung um 50%. Gerade für sozial und finanziell benachteiligte Eltern muss gewährleistet sein, an Kursen der Familienbildung teilzunehmen. Da unter diese Gruppe auch häufig Eltern mit Migrationshintergrund fallen, ist zu befürchten, dass das so wichtige Zusammenwirken von Kindern, Eltern und Einrichtungen der Familienbildung für die Integration, unter Mitleidenschaft gezogen wird, sollte die Förderung dieser Gruppe reduziert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wurden für den Wegfall bzw. die Reduzierung der oben genannten Posten Kompensationen im Haushalt eingestellt?

2. Wie sollen die wegfallenden Angebote der Elternkompetenzkurse für Eltern ansonsten kompensiert werden?

3. Wie will die Landesregierung angesichts der Reduzierung der Fördermittel für sozial und finanziell benachteiligte Familien die Möglichkeit der Familienbildung für diese Bevölkerungsgruppe gewährleisten?

4. Wie lässt sich nach Einschätzung der Landesregierung das Motto des Kinderbildungsgesetzes NRW, „Kinder früher fördern“, mit den oben genannten Änderungen im Haushalt des Landes NRW in Einklang bringen?

5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, dass Familienbildungsstätten aufgrund von
Unterfinanzierung schließen müssen?