Suchen

 

Landesregierung sorgt für mehr Bürgernähe: Widerspruchsverfahren werden erleichtert und erweitert

Landespolitik

„Die Landesregierung demonstriert ganz praktisch Bürgernähe: Die Bereiche, in denen nun Widerspruch gegen Verwaltungshandeln möglich ist, werden nach dem auf den Weg gebrachten Gesetzesentwurf erweitert – insbesondere auf solche mit sozialer Prägung. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, der die unsinnige Abschaffung von Widerspruchsverfahren in vielen Bereichen durch die schwarz-gelbe Landesregierung revidiert“, zeigt sich die Bonner Landtagsabgeordnete Renate Hendricks über die Initiative der Landesregierung erfreut.

An dieser Stelle gilt es die Stadt Bonn ausdrücklich zu loben, die nach der Abschaffung der Widerspruchsverfahren die Bürger/innen ausdrücklich gebeten hatte, offensiv auf die Verwaltung zuzugehen, auch wenn es formal keine Widerspruchmöglichkeiten mehr gab. Damit konnten sicherlich etliche Gerichtsverfahren vermieden werden.

Diese gute Praxis soll demnächst gesetzlich wieder vorgeschrieben werden. Besonders die soziale Dimension der Wiederherstellung von Bürgernähe sei zu begrüßen: Verbesserungen gebe es etwa im Kinder- und Jugendhilfe-, sowie im Wohngeldrecht. Profitieren können und sollen insbesondere einkommensschwächere Menschen, die auf schnelle Entscheidungen angewiesen sind und sich keine langwierigen verwaltungsrechtlichen Prozesse leisten können. Beim Unterhaltsvorschussgesetz profitierten Alleinerziehende, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Zusätzlich wirkt die Landesregierung auf mehr Selbstkontrolle beim Kommunalabgabenrecht hin.

„Ich hoffe, dass viele Bürgerinnen und Bürger von den erweiterten Widerspruchsmöglichkeiten Gebrauch machen, sie besser und schneller zu ihrem Recht kommen und ganz nebenbei auch die Gerichte durch die Abnahme von Prozessen entlastet werden“, schließt Hendricks ab.