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Norbert Römer: Verfassungsgerichtshof bestätigt Kommunalfeindlichkeit von Schwarz-Gelb

Landespolitik

Anlässlich des heutigen Urteils des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zur Verfassungsbeschwerde von 91 Kommunen gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz der früheren CDU/FDP-Landesregierung erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer:

Lediglich fünf Regierungsjahre haben CDU und FDP gebraucht, um ihr Ansehen bei den Kommunen irreparabel zu beschädigen. Schonungslos wurde in die kommunalen Kassen gegriffen, um den Landeshaushalt zu sanieren. Für diese kommunalfeindliche Politik haben Rüttgers und CO heute erneut, zwei Jahre nach ihrer Abwahl, vom Verfassungsgerichtshof die rote Karte bekommen. Das Gericht stellt in seinem Urteil zu Recht fest, dass die Kommunen in NRW bei der Verteilung der Lasten der Deutschen Einheit von CDU und FDP systematisch über den Tisch gezogen wurden.

Das gegen unseren Widerstand 2010 von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Gesetz wurde  deshalb von Rot-Grün in den vergangenen 20 Monaten nicht angewendet, die ursprüngliche Forderung des Landes  gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Mio. Euro wurde ausgesetzt.

Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die SPD-geführte Landesregierung haben die schwarz-gelbe Kommunalfeindlichkeit beendet und sichergestellt, dass die Kommunen in unserem Land wieder handlungsfähig werden.

Es war richtig, in Absprache mit den Kommunalen Spitzenverbänden das Urteil  zunächst abzuwarten und nicht schon vorab das Gesetz zu überarbeiten. Unmittelbar nach der Landtagswahl werden wir die Auswirkungen des Richterspruchs mit den Städten und Gemeinden diskutieren.

Es war im Übrigen das neunte Gesetz der abgewählten schwarz-gelben Landesregierung, das der Verfassungsgerichtshof kassiert hat.“