Die von der Landesregierung beschlossene Schulzeitverkürzung der Gymnasien von 13 auf 12 Schuljahre (sog. „G8“) wird dazu führen, dass es 2013 einen doppelten Jahrgang von Schulabgängerinnen und Schulabgängern gibt. Dadurch entsteht eine Belastung für Universitäten und Ausbildungsbetriebe, die sich auf doppelte Bewerberzahlen einstellen müssen. Ab 2010 müssen in den Oberstufen aufsteigend doppelte Abiturjahrgänge unterrichtet werden.
Diese Überlast führt in den Schulen zu Aufnahmeproblemen für die Schulabgänger, die mit Qualifikationsvermerk von Haupt- oder Realschulen in die bestehenden Oberstufen der Gymnasien und Gesamtschulen wechseln wollen.
Übergang von Haupt- und Realschülern in die gymnasiale Oberstufe gefährdet?
Schule und Bildung
Mir liegen bereits erste Rückmeldungen vor, dass Abgänger von Real- und Hauptschulen auf ihre entsprechende Anfrage an Gymnasien aus Kapazitätsgründen mitgeteilt bekommen, dass sie voraussichtlich keinen Platz in einer Oberstufe erhalten werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie soll gewährleistet werden, dass angesichts des doppelten Abiturjahrgangs Schulabgängern von Real- und Hauptschulen mit Qualifikation in der Sekundarstufe II ausreichend Plätze angeboten werden?
2. Besitzen diese Schülerinnen und Schüler einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer gymnasialen Oberstufe?
3. Welche Maßnahmen zieht die Landesregierung in Betracht, um der anstehenden Überlast der Schulen bei den doppelten Jahrgängen entgegen zu wirken?
4. Ist daran gedacht, zusätzliche Lehrerstellen für den doppelten Abiturjahrgang zur Verfügung zu stellen?
5. Sind andere organisatorische Maßnahmen für die Schulen vorgesehen, z. B. eine
Aufstockung der der gymnasialen Oberstufen an den Gesamtschulen?


