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KommunalpolitikRückzahlung der überhöhten Solidarbeitragslasten an die Kommunen und Städte
Die Erhebung der Solidarbeitragslasten für die Deutsche Einheit wird über die Gewerbesteuerumlage durch alle Gemeinden solidarisch geleistet. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs stehen den Städten und Gemeinden die Rückerstattung zuviel gezahlter Solidarbeiträge seit dem Jahr 2006 zu. Nach Schätzungen sind dies insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Von der Rückzahlung der Überzahlung profitiert jedoch nur ein Teil der Städte.
Veröffentlicht am 26.02.2008