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    24. März 2011

    Urteil des Verfassungsgerichtshofs:

    Erhöhte OGS-Zuschüsse können vorerst nicht ausgezahlt werden

    „Mit dem Urteil des Landesverfassungsgerichts ist der Nachtragshaushalt 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden. Einer der Posten des Haushalts ist die Erhöhung der OGS- Zuschüsse. Eine Folge des Urteils ist auch, dass diese Erhöhung vorerst nicht ausgezahlt werden kann“, erklärt die Bonner Landtagsabgeordnete Renate Hendricks in Reaktion auf den Richterspruch des nordrhein- westfälischen Verfassungsgerichtshofs in der letzten Woche.

    „Für Bonn bedeutet dies: 700.000 Euro, die der Stadt zum Ausbau des Offenen Ganztags zugestanden hätten, konnten zum 1. Februar 2011 nicht ausgezahlt werden. Dies ist bitter für die Schulen, Eltern und vor allem für die Schülerinnen und Schüler. Die Träger sind hierüber bereits informiert worden. Zu hoffen ist, dass wir diese Situation durch den Haushalt 2011 heilen können, wenn die CDU nicht erneut klagt“, führt Hendricks aus und fährt fort:

    „Der Offene Ganztag ist ein wesentlicher Bestandteil einer guten und vorsorgenden Bildungspolitik. Er ermöglicht den Schülerinnen und Schülern ein besseres Lernen und verbessert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Der Ausbau dieses Angebots ist ganz wesentlich auch ein Element einer Politik der sozialen Prävention, die die Landesregierung vorantreiben will. Anstatt aufwändig und nachholend Reparaturkosten zahlen zu müssen, wollen wir vorsorglich in die Kinder und Jugendlichen investieren und ihnen einen bestmöglichen Bildungsweg ermöglichen. Mit ihrer Klage hat die CDU einen solchen Paradigmenwechsel im Land vorerst verhindert. Langfristig bin ich dennoch zuversichtlich, dass ein Haushalt 2011, der Prioritäten auf eine solche Präventionspolitik legt, eine Mehrheit im Landtag findet.“