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    29. Mai 2008

    Kopfnoten-Chaos geht weiter - Kein geregeltes Verfahren für Abiturienten

    "Laut § 49 Abs. 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes werden die Kopfnoten von der Zeugniskonferenz festgelegt. Laut der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) gibt es aber für das Halbjahr 13.2 gar keine Zeugniskonferenz. An ihre Stelle tritt der zentrale Abiturausschuss. Es gibt daher zurzeit kein geregeltes Verfahren zur Festlegung der Kopfnoten für die zukünftigen Abiturienten. Der Regierungsmurks bei den Kopfnoten geht also in die nächste Runde", erklärte die Bildungsexpertin der SPD-Landtagsfraktion, Renate Hendricks, heute in Düsseldorf und kündigte an, dieses Problem in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung zu thematisieren. "Offensichtlich haben einige Dezernate der verschiedenen Bezirksregierungen nun ihre Schulen angewiesen, auch im Jahrgang 13.2 Jahrgangskonferenzen abzuhalten, um die Kopfnoten festzulegen. Andere Dezernate haben den Schulen ein solches Verfahren wiederum nur nahegelegt, aber ausdrücklich nicht dienstlich angewiesen. Das ist ein Kopfnoten-Chaos zu Lasten der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer", stellte Hendricks fest.

    Das Ergebnis sei, dass sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen zurzeit mittels handgestrickten Verfahren die Kopfnoten für die Abiturzeugnisse vergeben würden, berichtete Hendricks. "Das geschieht teilweise nach dienstlicher Anweisung, teilweise ohne, auf jeden Fall aber ohne eine Recht schaffende Verordnung des Ministeriums. Im Ergebnis verläuft die Vergabe der Kopfnoten ohne eine rechtliche Grundlage und im Widerspruch zum Schulgesetz. Die Schulen steuern durch das Verschulden der schwarz-gelben Landesregierung auf immense rechtliche Auseinandersetzungen bei den sicherlich nicht ausbleibenden Widerspruchsverfahren zu. Und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Kopfnoten in der aktuellen Form schon längst wieder abgeschafft sein werden."