29. Oktober 2009
Das Siebengebirge nach dem Scheitern des Nationalparkprojekts
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/10053
29.10.2009
Antwort
der Landesregierung
vom 01. Dezember 2009 auf die Kleine Anfrage 3642
der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
Drucksache 14/10188
Das Siebengebirge nach dem Scheitern des Nationalparkprojekts
Im Zuge der geplanten Errichtung eines Nationalparks im Siebengebirge erhielt die Stiftung für Umwelt- und Denkmalschutz nach meinen Informationen eine Zuweisung vom Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 3,3 Millionen Euro. (Herr N. hat auf diesen Umstand bei der öffentlichen Veranstaltung im CJD in Königswinter hingewiesen.) Dieses Geld sollte für den Grundstücksankauf und für den Grundstückstausch eingesetzt werden, um ein ausreichend großes Prozessschutzgebiet im Nationalpark entstehen zu lassen. Nach dem Bürgerentscheid in Bad Honnef zum Beitritt der Kommune in Verhandlungen zur Errichtung eines Zweckverbandes für den Nationalpark Siebengebirge, hat die Landesregierung das Nationalparkprojekt für beendet erklärt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Zu welchem Zweck können die an die Stiftung für Umwelt- und Denkmalschutz gegangenen Zuschüsse nach dem Scheitern des Nationalparkprojekts verwendet werden?
2. Welche sonstigen Zahlungen sind im Hinblick auf den zu errichtenden Nationalpark an
Vereine, Körperschaften öffentlichen Rechts, Kommunen und Umweltorganisationen getätigt worden?
3. Inwiefern beabsichtigt die Landesregierung, nach dem Scheitern des Nationalparkprojekts, sich an einer finanziellen Förderung des Naturparks Siebengebirge zu beteiligen?
4. Inwiefern schätzt die Landesregierung die Schutzbedürftigkeit des Siebengebirges anders ein als vor dem Scheitern des Nationalparkprojekts?
5. Welche Anträge sind von wem in den letzten 5 Jahren an die Landesregierung zur Pflege des Siebengebirges gestellt worden?
Antwort der Landesregierung
Das Siebengebirge nach dem Scheitern des Nationalparkprojekts