27. November 2009
Finanzierung und Trägerschaft des Naturschutzes im Siebengebirge
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/10180
27.11.2009
Antwort
der Landesregierung
vom 05. Januar 2010 auf die Kleine Anfrage 3677
der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
Drucksache 14/10491
Finanzierung und Trägerschaft des Naturschutzes im Siebengebirge
Durch das Votum des Bürgerentscheids in Bad Honnef vom 27. September 2009 ist das Vorhaben der Landesregierung, einen Nationalpark auf dem Gebiet des Siebengebirges zu errichten, gescheitert.
Mit der Errichtung eines Nationalparks war eine längerfristige Finanzierung des Gebiets verbunden. Diese erscheint nunmehr fraglich. Der bisherige Träger des Naturparks Siebengebirge, der Verschönerungsverein Siebengebirge (VVS), erklärte nach der Beendigung der Nationalparkplanungen, den Naturschutz im Siebengebirge nicht mehr gewährleisten und auf Dauer nicht alleiniger Träger sein zu können.
Aus diesen Gründen ist die Frage der Finanzierung und der Trägerschaft des Naturschutzes im Siebengebirge ungeklärt.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welcher rechtlicher Natur ist die Gründung des Naturparks Siebengebirge durch das Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 1958?
2. Wie wird das Land NRW den VVS zukünftig bei seiner Arbeit unterstützen?
3. Auf welcher Grundlage erging die Verleihung der Trägerschaft an den Verschönerungsverein Siebengebirge?
4. Existiert ein Vertrag, der das Land wie den Verschönerungsverein Siebengebirge mit Rechten und Pflichten bindet?
5. Existiert eine Kündigungsregelung hinsichtlich der Beendigung der Trägerschaft, die eine zeitliche Bindungswirkung beinhaltet?
Antwort der Landesregierung
Finanzierung und Trägerschaft des Naturschutzes im Siebengebirge