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    23. Oktober 2008

    Freiheit und Verantwortung sind keine Gegensätze - Landesregierung muss Landtag über Personalentwicklung und Wahrnehmung der Lehrverpflichtungen an unseren Hochschulen informieren -

    Antrag
    der Fraktion SPD

    Freiheit und Verantwortung sind keine Gegensätze - Landesregierung muss Landtag über Personalentwicklung und Wahrnehmung der Lehrverpflichtungen an unseren Hochschulen informieren -

    Mit dem so genannten Hochschul"freiheits"gesetz hat die Landesregierung die Personalhoheit auf die Hochschulen übertragen. Trotzdem ist der Landtag weiterhin verpflichtet, seine Funktion als Haushaltsgesetzgeber mit allen Rechten und Pflichten wahrzunehmen und mit dem Geld der Steuerzahler entsprechend verantwortungsvoll umzugehen. Deshalb muss der Landtag von der Landesregierung konsequent, sorgfältig und dauerhaft über die Personalentwicklung an den Hochschulen informiert werden.

    Mit der Vorlage 14/1598 hatte die Landesregierung den Landtag gemäß §§ 6 Abs. 12 und 7 Abs. 5 HG 2007 über die Entwicklung der Personalausgabenbudgetierung in der Landesverwaltung NRW informiert. Für den Haushalt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Einzelplan 06) wurde bei der Personalentwicklung (Ist-Besetzung) für die Hochschulen in Folge des sogenannten Hochschul"freiheits"gesetzes in Gegensatz zu den Vorjahren kein Wert mehr zentral festgestellt. Es bleibt deshalb für den Landtag unklar, wie die Hochschulen mit der Besetzung offener Stellen umgegangen sind. Budgetierung benötigt aber Transparenz. Der Landtag hat die Pflicht und der Steuerzahler das Recht zu erfahren, wie die Hochschulen mit den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln umgehen.

    Angesichts des aktuellen Berichts des Landesrechnungshofes wird der Bedarf an Transparenz umso deutlicher. Der Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die von den Lehrenden an den Hochschulen eingereichten Lehrnachweise erhebliche Mängel aufweisen: Es konnte nur bei rund 38% des Lehrpersonals die vollständige Erfüllung der Lehrverpflichtung nachvollziehbar dokumentiert werden. Somit gaben 62 % der Professoren und des lehrenden Personals entweder unvollständige, nicht nachvollziehbare oder keine Lehrnachweise bei der Hochschulleitung ab.

    Die Gründe hierfür mögen vielfältig sein. So wird das Abgeben von Lehrnachweisen oft als zu bürokratische und lästige Pflicht empfunden. Gleichzeitig ist die Kontrolle durch die Hochschulleitungen ebenfalls mangelhaft, vor allem dann, wenn bei Nichterfüllung einer Lehrverpflichtung keine Reaktion erfolgt. Dieses Verhalten ist für den Landtag nicht hinnehmbar, vor allem nicht in einer Situation, in der landesweit debattiert wird, wie man sich bei der Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs 2013 besser aufstellen kann. Hier muss Transparenz hergestellt werden.

    Insbesondere blickt der Landtag in der Frage der Lehrverpflichtung besorgt auf die Situation des akademischen Mittelbaus. Durch das so genannte Hochschul"freiheits"gesetz wurden die Rechte des akademischen Personals stark beschnitten. Gleichzeitig hat der Bologna Prozess die Lehrbelastung aber deutlich erhöht und durch die aktuelle Elitedebatte wird der Wettbewerb in der Forschung verschärft, während die Stellenkapazität trotz bereits überlasteter Hochschulen nicht erhöht wurde. Das führt in Summe zu einer problematischen Situation der Selbstausbeutung im akademischen Betrieb. Hier muss mittels einer Sonderuntersuchung die derzeitige Situation analysiert werden, um auf Basis dieser Analyse weitere Schritte einleiten zu können.

    Deshalb fordert der Landtag die Landesregierung auf,
    1. zusammen mit den Landesrektoren-, Kanzler- und Landespersonalrätekonferenzen ein einheitliches IT-gestütztes System aufzubauen, um künftig zeitnah die Personalentwicklung und die Wahrnehmung von Lehrverpflichtungen zentral bei der Landesregierung erfassen zu können
    2. dem Landtag halbjährlich einen detaillierten Bericht über die Personalentwicklung und die Wahrnehmung von Lehrverpflichtungen an den Hochschulen vorzulegen
    3. in diesen Bericht detailliert die jeweilige Situation an den einzelnen Hochschulen und dabei die jeweilige Entwicklung bei den verschiedenen Statusgruppen darzustellen und
    4. in einer Sonderuntersuchung die Situation des akademischen Mittelbaus zu analysieren und diesen Bericht umgehend dem Landtag vorzulegen.

    Hannelore Kraft
    Carina Gödecke
    Marc Jan Eumann
    Gisela Walsken
    Stephan Gatter
    Karl Schultheis
    und Fraktion