Suchen

 
     

    24. Oktober 2008

    Landesregelungen für alle Kinder – Grenzpendlerlösung für die Nachbarbundesländer ermöglichen

    Antrag der Fraktion der SPD Landesregelungen für alle Kinder – Grenzpendlerlösung für die Nachbarbundesländer ermöglichen Seit dem Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen werden Plätze in Kindertageseinrichtungen durch eine Kindpauschale finanziert. Diese Förderung löst die alte Gruppenförderung nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder ab. Dies hat zur Folge, dass Einrichtungen für Kinder, die ihren Wohnsitz außerhalb Nordrhein-Westfalens haben, aber eine Kindertageseinrichtung in Nordrhein-Westfalen besuchen, keine Kindpauschalen bekommen. Stattdessen müssen nun die betreffenden kommunalen Jugendämter diese Förderung übernehmen bzw. ihre dafür anfallenden Kosten werden nicht durch das Land Nordrhein-Westfalen refinanziert. Das Land ist allerdings laut SGB VIII – KJHG dazu verpflichtet, die Jugendämter zu unterstützen (§ 82, SGB VIII – KJHG). Laut den „Aachener Nachrichten“ hat sich das Land Nordrhein-Westfalen allerdings dazu bereit erklärt, die Landesförderung von Kindern, die in den Nachbarstaaten Belgien und den Niederlanden leben, zu gewährleisten, d.h. also den Landesanteil für diese Kinder zu übernehmen. Dies wird von Familienminister Armin Laschet derart begründet, dass die Aachener Region eine europäische Vorzeigeregion sei, was sich „in praktischen Regelungen und in der Anwendung der Gesetze für die Menschen niederschlagen“ müsse (Aachener Nachrichten, 22.6.2008). Diese praktischen Regelungen indes sind nicht nur für Grenzpendler zwischen Nordrhein-Westfalen einerseits sowie Belgien und den Niederlanden andererseits, sondern auch für diejenigen zwischen Nordrhein-Westfalen und den angrenzenden Bundesländern Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz erforderlich. Ein Ausbleiben einer solchen Regelung für die in Nachbarbundesländern lebenden Familien schränkt die Mobilität der Eltern unnötig ein. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, für Kinder, die Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen besuchen, aber in Hessen, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz leben, analog zu dem praktizierten Verfahren mit den Nachbarländern Belgien und den Niederlanden, eine verbindliche Regelung zu finden, die
    • a) die Mobilität der Eltern gewährleistet,
    • b) für die optimale Erziehung und Bildung der Kinder sorgt und
    • c) keine zusätzliche Bürokratie für die Jugendämter bedeutet.
    Hannelore Kraft Carina Gödecke Britta Altenkamp Wolfgang Jörg Renate Hendricks und Fraktion