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    10. November 2008

    Nordrhein-Westfalen kann auf die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer nicht verzichten - eine neue, reformierte Erbschaftssteuerregelung muss zum Jahresende in Kraft treten

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    der Fraktion der SPD

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    Nordrhein-Westfalen kann auf die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer nicht verzichten - eine neue, reformierte Erbschaftssteuerregelung muss zum Jahresende in Kraft treten

    Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. November 2006 beschlossen, dass das derzeit gültige Verfahren zur Besteuerung von Erbschaften verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber aufgetragen, bis Ende des Jahres 2008 eine Neuregelung zu verabschieden, die alle Vermögensarten von Immobilien über Betriebsvermögen bis hin zur Land- und Forstwirtschaft ausnahmslos nach dem aktuellen Verkehrswert bewertet.

    Die Erbschaftssteuer ist eine Ländersteuer und damit Einnahmequelle für die Haushalte der 16 Bundesländer. Ausfälle bei der Erbschaftssteuer würden den nordrhein-westfälischen Landeshaushalt in voller Höhe belasten und damit wichtige Projekte, z.B. im Schul- und Bildungsbereich gefährden. So sind für das Jahr 2008 im nordrhein-westfälischen Landeshaushalt Einnahmen aus der Erbschaftssteuer in Höhe von 1,025 Mrd. Euro etatisiert. Das sind unverzichtbare Einnahmen bei einem Gesamtetat von rund 41,63 Mrd. Euro geplanter Steuereinnahmen im Jahr 2008. Der Entwurf des Landeshaushaltes für das kommende Jahr sieht sogar Einnahmen aus der Erbschaftssteuer in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro vor.

    Die große Koalition in Berlin hat in der vergangenen Woche unter Beteiligung der Ministerpräsidenten der Länder einen Kompromiss über die zukünftige Ausgestaltung der Erbschaftssteuer erzielt. Die darin vereinbarten Freistellungsregelungen sehen auf Grund der massiven Forderungen insbesondere der CSU unter anderem die vollständige Erbschaftssteuerfreiheit bei selbstgenutzten Immobilien völlig unabhängig von deren Wert vor.

    Der stellvertretende Ministerpräsident Pinkwart hat nunmehr angekündigt, dass die Landesregierung bei der Abstimmung im Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen werde. Auch der Ministerpräsident und der Finanzminister kritisieren den Kompromiss. Aus Reihen von CDU und FDP wurden zudem bereits Forderungen nach Änderungen im Kompromiss laut. Eine weitere Änderung ist allerdings vor dem Hintergrund des vorgegebenen Zeitfensters nicht möglich. Damit die Reform am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann, müssen Bundestag und Bundesrat zeitnah zustimmen.

    Wer auf die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer im Landeshaushalt verzichten will, muss sagen, wodurch diese Einnahmen ersetzt werden können. Es wäre völlig ungerecht, die Erbschaftssteuer ganz abzuschaffen und im Gegenzug breite Bevölkerungsschichten noch stärker zu belasten.

    Insofern ist es wichtig zu erfahren, wie die Landesregierung vor dem Hintergrund der laufenden Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2009 mögliche Einnahmeausfälle aus der Erbschaftssteuer kompensieren möchte.

    Carina Gödecke
    und Fraktion