Suchen

 
     

    28. Oktober 2008

    Scientology - Beobachten, aufklären, informieren

    Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP Scientology - Beobachten, aufklären, informieren - Es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass die Scientology-Organisation Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet sind. Aus einer Vielzahl von Quellen ergibt sich, dass wesentliche Grund- und Menschenrechte, wie z. B. die Menschenwürde, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollen. Zudem strebt die Scientology-Organisation eine Gesellschaft ohne allgemeine und gleiche Wahlen an. Diese verfassungsfeindlichen Zielsetzungen rechtfertigen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Dass Scientology sich als eine Kirche oder Religionsgemeinschaft versteht, steht dem nicht entgegen. So hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom November 2004 die seit 1997 praktizierte nachrichtendienstliche Beobachtung der Scientology Kirche Deutschland e.V. durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für rechtmäßig erklärt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln am 12. Februar 2008 rechtskräftig bestätigt. Die Arbeit von Scientology, insbesondere der Inhalt einer Vielzahl von Schriften und Aktivitäten, deutet nach Ansicht des 5. Senats des Oberverwaltungsgerichts Münster auf Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung hin. Die Scientology-Organisation strebt demnach eine Gesellschaftsordnung an, in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde außer Kraft oder eingeschränkt werden sollen. Trotzdem verharmlost die Scientology-Organisation ihre Arbeit in der Öffentlichkeit und verschleiert ihre Absicht, Macht und Abhängigkeit über andere Menschen - sei es in finanzieller oder anderer Weise - zu erlangen. So hat die Scientology-Organisation in Berlin eine neue Zentrale errichtet, um die Aktivitäten in Deutschland zu verstärken. Erst jüngst ist zudem bekannt geworden, dass Scientology in Nordrhein-Westfalen versucht, über Nachhilfeinstitute Zugang zu Kindern und Jugendlichen zu erlangen. Nach Aussagen von Sektenexperten gibt es neben Nachhilfeschulen in Oelde, Lichtenau, Essen, Münster und Overath zwei offizielle Niederlassungen, die „Scientology-Church“ und das „Celebrity-Center“ in Düsseldorf, und sogenannte Tarnorganisationen wie die „Jugend für Menschenrechte“. Darüber hinaus soll es Unternehmen geben, die von Scientologen geführt werden und Mitarbeiter gezielt mit Anwerbungsversuchen am Arbeitsplatz ansprechen. Kursbeiträge, Spenden und wohlhabende Mitglieder sollen dabei für die Finanzierung der Scientology-Organisation sorgen. Der Landtag beobachtet mit Sorge die Aktivitäten der Scientology-Organisation in Nordrhein-Westfalen. Der Landtag bewertet Scientology nicht als eine Religionsgemeinschaft, sondern als eine allein auf Profit und Macht gerichtete Organisation, die ihre wahren Ziele unter dem Vorwand der Religionsausübung zu verschleiern versucht. Neben zahlreichen Selbstfindungskursen sollen durch nicht wissenschaftlich anerkannte Therapien („Auditings“) negative Erinnerungen („Engramme“) bei den Mitgliedern ausgelöscht werden. Behandlungen zur Erlangung des sogenannten „Clear-Status“ sind bei den Mitgliedern oftmals mit Depressionen, Traumatisierungen und finanzieller Ausbeutung verbunden. Der Landtag verurteilt jede Missachtung der Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes durch die Scientology-Organisation. Er lehnt insbesondere die Arbeitsmethoden der Scientology-Organisation, die zu psychischer und finanzieller Abhängigkeit und Schädigung von Menschen führen, die Überwachung von Mitgliedern durch einen eigenen Geheimdienst, die Einstufung und Behandlung von Kritikern und Gegnern der Scientology als „unterdrückerische Personen“ und jede Unterwanderung und Beeinflussung von Wirtschaftsunternehmen durch die Scientology-Organisation entschieden ab. Der Landtag begrüßt, dass die Scientology-Organisation in Nordrhein-Westfalen - wie in einer Reihe anderer Bundesländer - hinsichtlich der derzeit von ihr ausgehenden - auch gerichtlich festgestellten - Gefahren für die Demokratie weiterhin im Blickfeld des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalen steht. Der Landtag fordert die Landesregierung deshalb auf,
    • den Industrie-, Handels- und Handwerkskammern Informationsmaterial zur Verfügung zu stellen, um Firmen und Betriebe vor einer Unterwanderung durch die Scientology- Organisation, insbesondere hinsichtlich ihrer Angebote von Management, Schulung und Werbung zu schützen,
    • mit einer kontinuierlichen breiten Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere bei Schülern und Eltern, dem Expansionsdrang der Scientology-Organisation entgegenzuwirken und verdeckte Angebote öffentlich zu benennen.
    Fraktion der CDU Helmut Stahl Peter Biesenbach Ilka von Boeselager Marc Ratajczak und Fraktion Fraktion der SPD Hannelore Kraft Carina Gödecke Wolfram Kuschke und Fraktion Fraktion der FDP Dr. Gerhard Papke Ralf Witzel und Fraktion