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    19. August 2008

    Verbot des Vereins „Heimattreue Deutsche Jugend“ beim Bundesinnenminister vorantreiben

    Antrag der Fraktion der SPD Verbot des Vereins „Heimattreue Deutsche Jugend“ beim Bundesinnenminister vorantreiben Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
    • 1. den Bundesinnenminister um die Prüfung zu bitten, ob der Verein "Heimattreue Deutsche Jugend" verboten werden kann,
    • 2. den Bundesinnenminister zu bitten, bei Feststellung eines positiven Ergebnisses ein entsprechendes Vereinsverbot auszusprechen,
    • 3. den Landtag über das Ergebnis dieser Prüfung zu unterrichten.
    Begründung In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2434 vom 16. April 2008 des Abgeordneten Thomas Kutschaty "Aktivitäten des Vereins "Heimattreue Deutsche Jugend (HDJ) e.V." (Drs. 14/6806 Zu der Kleinen Anfrage...) erklärt das Innenministerium, die HDJ sei eine den Verfassungsschutzbehörden bekannte Jugendorganisation. Sie verfüge über eine Postanschrift in Berlin. Die HDJ sei 1990 aus dem Verein "Bund Heimattreuer Jugend" (BHJ) hervor gegangen und vertrete eine völkisch-nationalistische Ideologie. Zur Weltanschauung gehöre auch ein Bekenntnis zu dem sogenannten Neuheidentum. Die HDJ wolle Kinder und Jugendliche mit Ferienlagern, Gruppenfahrten und Zeltlagern für ihre Ideologie gewinnen. Nach den weiteren Angaben des Innenministeriums soll die HDJ in Nordrhein-Westfalen über eine örtliche "Leitstelle" (Leitstelle West) verfügen. Im Raum Detmold fänden sporadische kleine Veranstaltungen der HDJ mit bis zu 20 Personen statt. Das Innenministerium nennt die Zahl von ca. 40 Mitgliedern der HDJ in NRW. Gemäß § 8 Abs. 1 Vereinsgesetz ist es verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen (Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes) eines nach § 3 dieses Gesetzes verbotenen Vereins an dessen Stelle weiterverfolgen (Ersatzorganisationen) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen. Das FDP-geführte Innenministerium hält es nicht für ausgeschlossen, dass im Einzelfall ehemalige oder aktuelle Mitglieder der HDJ vor deren Verbot Kontakte zur Wiking-Jugend hatten. Abschließend steht jedoch die Ansicht von FDP-Innenminister Wolf: "Die HDJ ist nach derzeitiger Einschätzung jedoch keine Nachfolgeorganisation der Wiking-Jugend." Zu ganz anderen Schlüssen als das Innenministerium Nordrhein-Westfalen kommt demgegenüber die FDP-Bundestagsfraktion. In ihrem Antrag (BT-Drs. 16/9816) vom 25.06.2008 mit der Überschrift "Verbot des Vereins 'Heimattreue Deutsche Jugend' prüfen" heißt es: "Der Verdacht liegt daher nahe, dass es sich bei der HDJ um eine Nachfolgeorganisation der WJ handelt." Dass es sich bei der HDJ um einen Verein handelt, der rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet, ist offenkundig. Gegen zwei Mitglieder der HDJ wird derzeit wegen Verbreitens verfassungswidriger Propagandamittel und Volksverhetzung ermittelt. Besonders verwerflich und gefährlich sind die Bemühungen der HDJ etwa mittels Ferienlager und Freizeitcamps gezielt Kinder und Jugendliche für ihr rechtsextremistisches Gedankengut anzusprechen. Wegen dieser Gefährlichkeit ist es geboten, alle rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem Treiben der HDJ effektiv und rasch entgegenzutreten. Deshalb ist die Prüfung eines Vereinsverbots durch den zuständigen Bundesinnenminister dringend erforderlich. Hannelore Kraft Carina Gödecke Ralf Jäger Dr. Karsten Rudolph und Fraktion