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    25. November 2008

    Schutz des Rechtsstaates muss auch für SGB II-Leistungsbezieher erhalten bleiben!

    Antrag der Fraktion der SPD Schutz des Rechtsstaates muss auch für SGB II-Leistungsbezieher erhalten bleiben! I. Justizministerin Müller-Piepenkötter hat gemeinsam mit ihren Kollegen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Initiative zur Verschlechterung des Rechtsschutzes für SGB II-Leistungsbezieher ergriffen. In einem gemeinsamen Gesetzentwurf, der am 10. Oktober 2008 vom Bundesrat beschlossen worden ist, sind einschneidende Verschlechterungen der Rechtsberatung für diese Personen vorgesehen. Vorgesehen ist, dass sich sozial Schwache wie SGB II-Leistungsbezieher nicht mehr ohne weiteres von einem Rechtanwalt beraten lassen dürfen. Stattdessen sollen zunächst andere Möglichkeiten der Beratung ausgeschöpft werden. Bislang können Betroffene, die sich beispielsweise gegen ihren Hartz-IV-Bescheid zur Wehr setzen wollen, beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen und mit dem ausgestellten Beratungsschein einen Anwalt aufsuchen. Künftig soll die Bedürftigkeit des Antragstellers sowie die Notwendigkeit der Rechtsbeartung genauer unter die Lupe genommen werden. Die Amtsgerichte sollen die Betroffenen stärker auf alternative Beratungsmöglichkeiten verweisen. Zudem sollen die Kosten für die Vertretung durch einen Anwalt verdreifacht werden: von bislang 10 auf künftig 30 Euro. Besonders perfide ist das Zusammentreffen dieser Initiative mit der Kürzung der Finanzierung der Arbeitslosenberatungsstellen durch die schwarz-gelbe Landesregierung. Die Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen informieren und beraten die Arbeitssuchenden und Leistungsbezieher ohne Gebühren in Rechnung zu stellen. Zudem entlastet deren Beratungstätigkeit die Arbeit der Sozialgerichte, weil den Betroffenen oftmals außergerichtlich geholfen werden kann. Damit wird deutlich: Die Politik der Landesregierung entzieht Arbeitslosen und Hilfesuchenden das niedrigschwellige Beratungsangebot der Arbeitslosenzentren und verteuert ihnen überdies den Weg zu den Sozialgerichten. Laut einem Bericht der WAZ vom 10. Oktober 2008 übt der Präsident des Landessozialgerichts, Jürgen Brand, scharfe Kritik an der Gesetzesinitiative der Landesregierung. Er bezeichnete die geplante Reform als "Einschnitt in die Rechtsstaatlichkeit". Nach seiner Ansicht sei es äußerst merkwürdig, dass Behörden, die Bescheide ausstellen und gleichzeitig diejenigen, die sich dagegen wehren wollen, von einer Behörde beraten lassen sollen. In einer Presserklärung vom 13. Oktober 2008 hat sich auch der Deutsche Anwaltsverein gegen die Pläne zur Begrenzung der Beratungshilfe gewandt. Er stellt fest, dass das aufgewendete Volumen der Beratungshilfe ohnehin kaum Einsparpotenzial biete. Zudem müsse sich der Gesetzgeber fragen lassen, warum sich zahlreiche Betroffene erfolgreich vor Gericht wehren, wenn er so komplexe Regelungen erlässt, wie beispielsweise die Hartz-IV-Gesetzgebung. Eine mutwillige Inanspruchnahme der Beratungshilfe könne der Deutsche Anwaltsverein nicht nachvollziehen. II. Der Landtag stellt fest:
    • Die Gesetzesinitiative der schwarz-gelben Landesregierung zum Beihilfegesetz gefährdet die Gewährleistung des Rechtsschutzes für SGB II-Leistungsbezieher.
    • Die Kürzung der Finanzierung für Arbeitslosenberatungsstellen durch die schwarzgelbe Landesregierung gefährdet die Gewährleistung des Rechtsschutzes für SGB II-Leistungsbezieher.
    III. Der nordrhein-westfälische Landtag fordert die Landesregierung auf, ihre sich gegen SGB II-Leistungsbezieher richtende Politik aufzugeben. Hannelore Kraft Carina Gödecke Ralf Jäger Rainer Schmeltzer Frank Sichau und Fraktion