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    18. Dezember 2008

    Politische Partizipation von Migranten verbessern - Änderungen der Gemeindeordnung rechtzeitig vor der Kommunalwahl durchführen.

    Antrag der Fraktion der SPD Politische Partizipation von Migranten verbessern - Änderungen der Gemeindeordnung rechtzeitig vor der Kommunalwahl durchführen. Die Möglichkeiten der in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten an den politischen Prozessen in ihrer Kommune teilzunehmen sind nach wie vor unzureichend. Daher befürwortet die NRW-SPD die Einführung des kommunalen Wahlrechtes für Ausländer. Politische Beteiligung für Migranten ist „keine Belohnung“ für Integration, sondern wesentlicher Bestandteil des Integrationsprozesses. Wer das Gemeinwesen mit gestalten darf, übernimmt schneller mehr Verantwortung. Das ist für die gesellschaftliche Integration von Migranten jeglicher Herkunft wichtig. Da es zur Zeit leider keine verfassungsändernde Mehrheit für ein generelles kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer gibt, müssen daher die Partizipationsmöglichkeiten die in der Gemeindeordnung vorgesehen sind, ausgebaut und an die Bedürfnisse der Migrantinnen und Migranten angepasst werden. Das “Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz” beinhaltete keine Änderung des § 27 GO NRW. In der Begründung verweist es jedoch auf die Auswertung der Erfahrungsberichte zu alternativen Gremien:
    “Trotz der erkannten Schwächen im Zusammenwirken von Ausländerbeirat, dem Rat und den Ausschüssen bleibt der § 27 GO NRW im Rahmen dieses Gesetzvorhabens noch unverändert. Der Grund liegt darin, dass noch keine Ergebnisse zu den vom Innenministerium genehmigten Abweichungen zu § 27 GO NRW - betroffen ist etwa die Hälfte der Gemeinden, die einen Ausländerbeirat gebildet haben - vorliegen. Nach Auswertung dieser Ergebnisse - in Abstimmung mit dem Integrationsministerium, den kommunalen Spitzenverbänden sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen - LAGA - sollen Lösungen zur Entwicklung des § 27 GO NRW erarbeitet werden. Ergibt sich dabei eine Notwendigkeit zur Änderung des § 27 GO NRW so soll darauf gesetzgeberisch rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2009 reagiert werden.”
    Ergebnisse der achten Mehrthemenbefragung der Stiftung Zentrum für Türkeistudien, die im Auftrag des Integrationsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen unter den türkischen Migranten durchgeführt wurde, liegen vor und sind ausgewertet. Sie belegen, dass sich Migranten, die sich stark für Politik interessieren am besten in Integrationsräten vertreten fühlen. Die Befragung brachte zudem die Erkenntnis, dass in vielen Kommunen dem Thema Migration und Integration seit der Einrichtung eines Integrationsrates mehr Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Die systematische Erfassung der für die Kommune relevanten Themen und die entsprechende Erstellung eines Integrationskonzeptes standen und stehen fast überall auf einem oberen Platz der kommunalen Agenda. Hierbei konnten die Kommunen das Know-how der Migrantenvertreter bei der Erstellung ihres Konzeptes einbeziehen. Dies ist ein wichtiges Beispiel der gelungenen Zusammenarbeit und betont die Tatsache, dass Integration nur als gemeinsamer Prozess gesehen werden soll, um alle Menschen zu erreichen. Für die Migrantinnen und Migranten, die weiterhin kein verbrieftes Recht auf Mitbestimmung in Form des kommunalen Wahlrechts besitzen, ist der Integrationsrat die einzige Möglichkeit der politischen Partizipation. Es ist wichtig zu erkennen, dass die politische Beteiligung eine grundsätzliche Voraussetzung für die Integration ist. Darüber hinaus muss Integration als eine gemeinsame Aufgabe angesehen werden. Hierbei bieten die Integrationsräte die Möglichkeit, gemeinsam die Politik zu gestalten. Die Befragung der Integrationsräte verdeutlicht insgesamt, dass die neue Struktur sehr gut funktioniert. Um die erforderlichen Änderungen in der Gemeindeordnung zur Einrichtung von Integrationsräten für die nächsten Wahlen wirksam werden zu lassen, fordert der Landtag die Landesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Änderung des §27 GO NRW vorzulegen, der folgende Mindestanforderungen enthält:
    • Festlegung, wann ein Gremium eingerichtet werden muss
    • Festlegung des einheitlichen Namens "Integrationsrat"
    • Zusammensetzung aus 2/3 gewählten Migrantenvertretern und 1/3 Ratsmitgliedern
    • Zulassung von Briefwahl
    • Der/die Vorsitzende und seine Stellvertreter werden von allen Mitgliedern aus der Mitte des Integrationsrates gewählt
    • Die Befugnisse des Ausländerbeirates nach § 27 Abs. 8 und 9 GO gelten unverändert auch für den Integrationsrat
    • Der/Dem Vorsitzenden oder einer Stellvertretung soll abweichend zur bisherigen Regelung ein Rederecht im Rat eingeräumt werden. Darüber hinaus kann er an allen Sitzungen des Rates teilnehmen
    • Der Integrationsrat erhält im Rahmen seiner Aufgabenstellung das Recht zu einer eigenständigen Öffentlichkeitsarbeit
    • Der Integrationsrat entscheidet über ihm vom Rat zugewiesene Mittel nach dessen Leitlinien zur Förderung von Projekten und Maßnahmen
    • Dem Integrationsrat werden zur Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben die notwendigen personellen und sächlichen Mittel zur Verfügung gestellt
    Hannelore Kraft Britta Altenkamp Carina Gödecke Hans-Willi Körfges und Fraktion