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Kleine Anfrage: "Mittagspause verdirbt den Appetit"

Schule und Bildung

"Jede Schule", so ist auf den Internetseiten des Schulministeriums zu lesen "ist verpflichtet, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine Übermittagbetreuung für Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten (Pausenregelung: i.d.R. eine Stunde). Darüber hinaus soll sie - unter Berücksichtigung der Bedarfe der Schülerinnen und Schüler und Eltern - ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote bereitstellen (z.B. ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Bewegungs- oder Kulturangebote)."

Die Westfalenpost berichtete am 12. Dezember 2008 unter der Überschrift "Mittagspause verdirbt den Appetit" über die heftige Kritik an der Einführung der einstündigen Mittagspause zum 1. Februar 2008 im Regierungsbezirk Arnsberg. So koche der Ärger zum einen hoch, weil Räume und Personal fehlen, um den Vorgaben entsprechend den Schülerinnen und Schülern Speisen und Getränke in adäquater Umgebung anbieten zu können. Zum anderen werde im ländlich strukturierten Raum Südwestfalens der Wunsch nach Ganztagsunterricht nicht flächendeckend getragen. Dies, so die Westfalenpost, sei dadurch belegt, dass von 122 Realschulen und 128 Gymnasien nach Angaben der Bezirksregierung Arnsberg nur sieben Realschulen und sieben Gymnasien fristgerecht zum 30. November Anträge auf investive Mittel gestellt hätten.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie ist der Antragsstand für das Programm "Geld oder Stelle" bzw. wie viele Schulen starten mit dem Programm zum 1. Februar 2009 (bitte schulträgerscharf und nach Schulformen auflisten)?

2. Wie ist der Antragsstand für das Programm "1.000-Schulen-Programm" (bitte schulträgerscharf und nach Schulformen auflisten und die entsprechende Fördersumme nennen)?

3. Kann die Landesregierung gewährleisten, dass alle Schulen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine Übermittagbetreuung für Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Räumlichkeiten inklusive einem Angebot an Speisen und Getränke anbieten, wie es der Runderlasses "Fünf-Tage-Woche an Schulen" vorsieht?

4. Wie sieht die finanzielle Unterstützung der Landesregierung für die Schulträger aus, damit sie die laufenden Kosten für die Übermittagverpflegung aufbringen können (insbesondere die Personalkosten für die Zubereitung und Austeilung von Speisen)?

5. Wie und wann werden die einzelnen Elemente der so genannten Ganztagsoffensive vom Ministerium evaluiert?