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Norbert Römer: Verfassungsgericht muss entscheiden

Landespolitik

Zur angekündigten Klage von CDU und FDP gegen den Nachtragshaushalt vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Norbert Römer:

„Es ist das gute Recht der Opposition, das Verfassungsgericht anzurufen. Jetzt müssen die Richter in Münster bewerten, ob die Bedenken von CDU und FDP rechtliche Substanz haben. Wir sehen der Entscheidung gelassen entgegen.

Für uns ist die neuerliche Entscheidung zum Verfassungsgericht zu ziehen, allerdings vor allem bei der CDU, ein Ausdruck politischer Hilflosigkeit. Zuerst geht die CDU gegen ihren eigenen Landtagspräsidenten vor das Verfassungsgericht, jetzt zur Abwechslung gegen uns. Die nordrhein-westfälische CDU ist offensichtlich führungs- und orientierungslos, von einem Plan, einer durchdachten Strategie ist bei den Christdemokraten nichts zu erkennen.“