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Heike Gebhard:„Hinweise aus der Anhörung werden in die weitere Beratung über die Besoldungsanpassung aufgenommen“

Landespolitik

Anlässlich der Anhörung zur Anpassung der Beamtenbesoldung in NRW erklärt Heike Gebhard, Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion im Unterausschuss Personal:

„Die Anhörung bot die gute Gelegenheit, die Einkommen von Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst und die Entgelte in der Privatwirtschaft mit der Beamtenbesoldung zu vergleichen und mit den Sachverständigen konstruktiv zu erörtern

Im Hinblick auf die sozial gestaffelte Übernahme des Tarifabschlusses für Beamtinnen und Beamten ist insbesondere eine Güterabwägung zwischen zwei grundrechtlichen Vorgaben neu: die angemessene Besoldung einerseits und die neue Schuldenbremse andererseits. Es gibt bislang keinen Präzedenzfall, seitdem die Schuldenbremse ins Grundgesetz aufgenommen wurde.

Darüber hinaus hat die Anhörung verdeutlicht, dass die Arbeitsbelastung der Beamtinnen und Beamten bereits jetzt ein hohes Niveau hat und deshalb eine weitere Kürzung von 14.000 Stellen, wie sie die CDU fordert, keine Alternative gewesen wäre.

Wir werden als SPD-Landtagsfraktion die Hinweise aus der Anhörung in die weitere Beratung über die Besoldungsanpassung mit aufnehmen.“