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Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage:

Verkehr

Mehr Tempo für die Voreifelbahn RB 23

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/5932
03.01.2008
Datum des Originals: 21.12.2007/Ausgegeben: 07.01.2008

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2114
der Abgeordneten Renate Hendricks und Achim Tüttenberg SPD
Drucksache 14/5545

Mehr Tempo für die Voreifelbahn RB 23

Wortlaut der Kleinen Anfrage 2114 vom 16. November 2007:

Die Beantwortung der Kleinen Anfrage 1915 zeigt auf, warum der Ausbau der RB 23 nicht vorankommt.

Obwohl die Landesregierung "in den Abstimmungsprozess eingebunden" ist, will sie nicht über den erbetenen "aktuelle Realisierungsstand" (von "verbindlich" war die Rede) berichten.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Für welchen rechtlich, technisch und finanziell umsetzbaren Zeitkorridor zur Fertigstellung der geplanten Ausbauabschnitte der RB 23 hat sich die Landesregierung eingesetzt?

2. Welches Ergebnis hatte das letzte Abstimmungsgespräch?

3. Welche finanziellen Möglichkeiten sieht die Landeregierung für das Projekt vor?

Antwort des Ministers für Bauen und Verkehr vom 21. Dezember 2007 namens der Landesregierung:

Vorbemerkung:
Es ist vorgesehen, den Ausbau der Infrastruktur der RB 23 mit nicht rückzahlbaren Baukostenzuschüssen nach § 8 Absatz 2 Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG) zu finanzieren. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen (Benchmarks) in Form einer „Standardisierten Bewertung“ erfüllt werden. Verfahrensbeteiligte sind das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, das Eisenbahnbundesamt (EBA) und die DB AG.

Zur Frage 1

Das Ministerium für Bauen und Verkehr setzt sich im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine zügige Fertigstellung ein.

Zur Frage 2

Im letzten Abstimmungsgespräch hat das MBV zur Verfahrensbeschleunigung angeboten, die DB AG bei der Antragsstellung im Rahmen des BSchwAG zu unterstützen und aktiv die Erstellung einer „Standardisierten Bewertung“ voranzubringen. Diese ist eingeleitet.

Zur Frage 3

Da die Finanzierung nach dem BSchwAG maßgeblich die Höhe einer möglichen Landesförderung bestimmt, ist zunächst zwischen den Beteiligten Einvernehmen über eine BSchwAGFinanzierung zu erzielen. Erst danach kann die Höhe eines möglichen Kostenanteils des Landes beziffert werden.