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Bonner Haushalt könnte bis 2017 um rund 23 Mio. Euro entlastet werden

Finanzen

Die Haushaltsberatungen des Bonner Stadtrates laufen auf Hochtouren. In der Ratssitzung im Mai soll der Haushalt beschlossen werden. „Die SPD weiß um die angespannte Finanzsituation vieler Städte und Gemeinden, die durch Überschuldung, hohe Ausgaben und zu wenigen Einnahmen charakterisiert wird“, berichten Bonns Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber und die Landtagsabgeordneten Renate Hendricks und Bernhard „Felix“ von Grünberg (alle SPD) aus Berlin und Düsseldorf. Auch Bonn gehört zu den Städten in Finanznot. In den vergangenen Jahren wurde von vielen KommunalpolitikerInnen immer wieder – zu Recht - gefordert, dass Bund und Land die Kommunen finanziell entlasten und bei den wachsenden öffentlichen Aufgaben nicht alleine lassen dürfen. 

„Diese Forderung hat die SPD in der Großen Koalition nun mit dem größten Entlastungs- und Investitionspaket für finanzschwache Kommune der vergangenen Jahrzehnte durchgesetzt“, freut sich Kelber. Gestern hat das Bundeskabinett zusätzlich zur bereits beschlossenen Soforthilfe von jeweils einer Milliarden Euro für dieses und das kommende Jahr nun für 2017 eine weitere Entlastung von bundesweit 1,5 Mrd. Euro auf den Weg gebracht. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat eine erste Berechnung der finanziellen Auswirkungen vorgelegt, wonach Bonn zu der bereits bekannten Entlastung von jeweils rund 5,1 Mio. Euro für 2015 und 2016 einen zusätzlichen Betrag von 12,9 Mio. Euro für das Jahr 2017 erhalten soll. Insgesamt belaufen sich die Finanzhilfen in den Jahren 2015 bis 2017 voraussichtlich auf 23,12 Mio. Euro. „Ich freue mich über diese hilfreichen wie notwendigen Beiträge zur Konsolidierung der kommunalen Finanzen in unserer Stadt. Land und Bund müssen unsere Sparanstrengungen auch weiter unterstützen, denn nur gemeinsam können wir den Bonner Haushalt wieder ins Lot bringen“, sagt der Oberbürgermeister-Kandidat Peter Ruhenstroth-Bauer.

Die drei Abgeordneten betonen, dass im Verlauf der Legislaturperiode schon eine Reihe von Entlastungen beschlossen wurden, so zum Beispiel jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2015 und 2016 zur Bewältigung der gestiegenen Flüchtlingsströme sowie der jüngst vereinbarte „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ von 3,5 Mrd. Euro, der besonders finanzschwachen Kommunen zugutekommt. Aus diesem Fonds werden in den Jahren 2015 bis 2018 Investitionen in finanzschwachen Kommunen gefördert, wobei der Fördersatz bis zu 90 % beträgt. Die 3,5 Mrd. Euro werden auf Basis eines bestimmten Schlüssels auf die Länder verteilt. Nordrhein-Westfalen erhält davon 32,2 %. „Das Land NRW hat zugesagt, diese Bundesmittel eins zu eins an die Kommunen weiterzuleiten“, versichern Hendricks und von Grünberg.

„Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf des Nachtragshaushaltes 2015 beschlossen. Damit könnte die abschließende 2./3. Lesung im Bundestag am 22. Mai stattfinden. Nach Zustimmung des Bundesrates Anfang Juni kann das Gesetz dann in Kraft treten”, erläutert Kelber die Zeitschiene. Die SPD löst ihr Versprechen, Städte und Gemeinden finanziell besser auszustatten, ein. Damit ist der Arbeitsauftrag noch lange nicht abgeschlossen. Die SPD wird weiter für die Kommunen kämpfen. Dazu gehört etwa die Frage, wie die Kosten im Zusammenhang mit den steigenden Flüchtlingszahlen auch langfristig gerecht aufgeteilt werden können. Und die SPD will bei der Schaffung eines modernen Eingliederungsgesetzes (Bundesteilhabegesetz) verhindern, dass eine neue Kostendynamik bei den Kommunen entsteht.