Suchen

 

Innenminister Wolf zeigt sich einsichtig: fünfmonatige Veranstaltungssperre für Landesbeamte gilt nicht immer

Landespolitik

Bonns Landtagsabgeordnete Renate Hendricks hatte sich mit einem offenen Brief an den Innenminister des Landes NRW, Ingo Wolf, gewandt. Sie wollte wissen, ob der "Hinweise zur Aufgabenerfüllung im öffentlichen Dienst" des Innenministeriums vom 12. Februar 2009, nach denen Landesbeamte einer fünfmonatigen Teilnahmesperre bei Parteiveranstaltungen unterliegen, richtig sei.

In Ihrem Schreiben führte Hendricks aus, dass es vor Wahlen durchaus übliche Praxis ist, dass Landesbeamte eine Sperrfrist bei Parteiveranstaltungen einzuhalten haben. Neu sei ihr jedoch die Tatsache, dass das nordrhein-westfälische Innenministerium nun eine fünfmonatige Veranstaltungssperre erlassen hat. Im Vergleich zur bisherigen Praxis in Nordrhein-Westfalen (dreimonatige Sperre) und auch im Vergleich zu Regelungen in anderen Bundesländern (z.B. dreimonatige Sperre in Rheinland-Pfalz), bezweifelte sie die Gebotenheit dieser nunmehr verschärften Regelung.

Darüber hinaus sei ihr keine Begründung ersichtlich, warum diese Teilnahmesperre völlig themenunspezifisch gilt, beispielsweise: Bei der Teilnahme eines Landesbeamten an einer Parteiveranstaltung mit einem eindeutig lokalpolitischen Thema fünf Monate vor der Europawahl unzulässig gewesen sei. Ein vom Thema der Veranstaltung unabhängiger, undifferenzierter Zeitraum von fünf Monaten erschien ihr erheblich zu lang.

Innenminister Wolf führte in seiner Antwort an Hendricks jetzt aus, dass er den Hinweis an alle Landesbeamten erlassen habe, dass diese sich "in einem Zeitraum von fünf Monaten vor Wahlen zu Vorgängen ihres dienstlichen Aufgabenbereichs grundsätzlich nicht auf öffentlichen politischen Veranstaltungen" zu äußern haben, "wenn eine Rückwirkung auf den Wahlkampf möglich ist." Wolf kommentiert seine Regelung, dass in dieser "keine generelle Teilnahmesperre für die Bediensteten des Landes an Parteiveranstaltungen abgeleitet werden kann. Im Gegenteil gewährt diese Regelung eine sachliche Flexibilität."

"Vor dem Hintergrund der fundierten Fachkenntnis vieler Landesbediensteter begrüße ich die sachgerechte Flexibilität, die der Innenminister nun einräumt", äußerte sich Hendricks. "Ich gehe davon aus, dass Herr Wolf bei zukünftigen Veranstaltungen, die Teilnahme eines Landesbeamten im Sinne einer sachlichen öffentlichen Diskussion genehmigen wird."

Hier erhalten Sie das Schreiben aus dem Innenministerium:
Schreiben Teil 1
Schreiben Teil 2