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Kleine Anfrage: Freie Fahrt ins Grüne – Kostenerstattung für Lehrerinnen und Lehrer bei Klassenfahrten

Schule und Bildung

Ende Juli 2007 entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass der Freistaat Lehrerinnen und Lehrern, die an einer Klassenfahrt teilnehmen, die vollen Reisekosten erstatten muss. Das Gericht stellte fest, dass der freiwillige Verzicht der Lehrer auf Spesen rechtswidrig sei und der Staat Bayern dadurch gegen seine Fürsorgepflicht verstoße.

Nach §42 Abs. 1 Satz 1 des Bundesangestelltentarifvertrags sind einem Angestellten im öffentlichen Dienst diejenigen Auslagen zu erstatten, die ihm bei der Durchführung einer genehmigten Dienstreise entstehen. Dazu zählen auch die Aufwendungen eines Lehrers für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bestätigte im September 2003 diesen Rechtsanspruch. Dort heißt es, dass bei der Beantragung auf diesen tariflichen Anspruch nicht wirksam verzichtet werden kann. Die Tarifnormen gestatten keine abweichenden Vereinbarungen und verweisen nicht auf einen allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsatz, wonach Beamten ein Verzicht auf die Reisekostenvergütung möglich ist.

Auf der Homepage des MSW in NRW steht zu diesem Thema, dass die Verzichtserklärungen von Lehrerinnen und Lehrern, die die Reisekosten betreffen, nicht rechtsgültig sind, und dass Schul- und Lehrerkonferenzen nicht beschließen können, dass ohne vollständige Reisekosterstattung für alle Lehrkräfte, eine Klassenfahrt durchgeführt werden muss. Das Ministerium führt dazu aus, dass selbstverständlich keine Lehrkraft dazu verpflichtet ist, unter Verzicht auf die Erstattung von Reisekosten an Klassenfahrten und Wanderungen teilzunehmen.

Praxis in den Schulen ist jedoch, dass die meisten Klassenfahrten in NRW nicht stattfinden würden, wenn Lehrer und Lehrerinnen nicht auf die vollständige Erstattung ihrer Reisekosten verzichten würden. Damit wird täglich in NRW zugunsten von Schülern und Schülerinnen auf die Erstattung von Reisekosten verzichtet.

Die vom Land NRW im Haushalt ausgewiesenen Reisekosten decken nämlich nur einen Bruchteil der tatsächlichen Reisekosten ab, die in jedem Jahr in den Schulen des Landes anfallen.

Vor diesen Hintergründen frage ich die Landesregierung:

1. Wie kommt die Landesregierung der Fürsorgepflicht gegenüber Lehrerinnen und Lehrern im Hinblick auf die Reisekostenregelung bzw. Reisekostenerstattung nach?

2. Für wie viele mehrtägige Klassenfahrten pro Jahr kann die Landesregierung eine volle Kostenerstattung garantieren?

3. Beabsichtigt die Landesregierung nach dem Gerichtsurteil aus Bayern, die Reisekostenregelungen für Lehrer und Lehrerinnen in NRW zu ändern?

4. Welchen pädagogischen Wert misst die Landesregierung mehrtägigen Klassenfahrten bei?

5. Wie wird die Landesregierung in Zukunft sicherstellen, dass Klassenfahrten in NRW weiterhin stattfinden, ohne auf den freiwilligen Verzicht der Lehrer und Lehrerinnen zu hoffen?