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Kleine Anfrage: Freie Fahrt ins Schullandheim

Schule und Bildung

Mit einem am 20. September 2007 veröffentlichten Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die den Lehrer/innen für Klassenfahrten abgenötigte Verzichtserklärung auf Reisekosten rechtswidrig ist. Die Richter werfen dem bayerischen Dienstherrn „unzulässige Rechtsausübung“ sowie „qualifiziertes Fehlverhalten“ bezüglich der abgenötigten Verzichtserklärung vor (Urteil vom 02.08.2007).

In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage „Freie Fahrt ins Grüne – Kostenerstattung für Lehrerinnen und Lehrer bei Klassenfahrten“ (Drucksache 14/5127) vom 21. September 2007 wird ausgeführt, dass „zu der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die im Übrigen nur den Freistaat Bayern bindet, liegt noch keine Begründung vor. Ob die Entscheidung zu Änderungen von nordrhein-westfälischen Regelungen führen könnte, kann erst nach Auswertung der Entscheidungsbegründung beurteilt werden.

Da die Situation in Nordrhein-Westfalen vollkommen identisch ist und nun auch die Begründung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vorliegt, müsste die rechtswidrige Regelung im Reisekostenrecht in NRW, mit der ebenfalls eine Verzichtserklärung geregelt wird, sofort ersatzlos gestrichen werden.

In vielen Fällen können pädagogisch wichtige Klassenfahrten nicht durchgeführt werden, weil die finanziellen Mittel seitens des Landes in dem erforderlichen Umfang nicht zur Verfügung gestellt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Warum hat das Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bislang keine Auswirkungen auf das geltende Recht in Nordrhein-Westfalen genommen?

2. Wann wird die Landesregierung Konsequenzen aus dem Urteil ziehen?

3. Welche Konsequenzen wird die Landesregierung aus dem Urteil ziehen?

4. Wie will die Landesregierung zukünftig sicherstellen, dass Klassenfahrten von Lehrer und Lehrerinnen weiterhin durchgeführt werden?