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Kleine Anfrage: Islamkundeunterricht in Nordrhein-Westfalen

Schule und Bildung

Integrationsminister Armin Laschet äußerte sich zu Beginn seiner Amtszeit, es gebe kein größeres Integrationssignal gegenüber einer Religionsgemeinschaft als die Einstellung von Lehrkräften, die ihre Religion unterrichten. Laschet beteuerte damals, die Landesregierung hole „Tausende Religionslehrer, die Islamkunde vermitteln, in die Schulen hinein“ (Caritas in NRW, 1/2006).
Der Dialog mit den muslimischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ist in der Tat eminent wichtig, um Vorurteilen und Unverständnis entgegenwirken zu können. Dies schließt nicht nur ein vermehrtes Wissen von Nicht-Muslimen über den Islam ein, sondern erfordert auch die Möglichkeit für junge Musliminnen und Muslime, an ihren Schulen einen islambezogenen Unterricht zu besuchen. Dies bietet für die staatliche Ebene auch die Möglichkeit, Lehrinhalte transparent und in deutscher Sprache zu gestalten.
Die Zahl der muslimischen Schülerinnen und Schülern steigt dabei, nicht nur in Nordrhein- Westfalen. Aufgrund dessen wurde ein „Islamunterricht in deutscher Sprache“ eingerichtet, der dem Bedürfnis der Schülerinnen und Schülern nach Islamunterricht auch in der Schule gerecht werden soll. Bisher ist dieser Islamkundeunterricht als Sachunterricht konzipiert, der sich vom christlich-konfessionellen Religionsunterricht unterscheidet. Dabei orientiert er seine Inhalte an der sunnitischen Glaubensrichtung (Islamkunde in Nordrhein-Westfalen, hrsg. Vom Landesinstitut für Schule, NRW, 1.1.2007, Seite 4).

Gelehrt wird im Islamkundeunterricht von Lehrpersonal des muttersprachlichen Unterrichts (MSU), Islamwissenschaftlern, die als „Seiteneinsteiger“ in den Schulbereich übergewechselt sind, sowie seit der Einführung des Lehrstuhls für islamische Theologie in Münster auch universitär ausgebildete Islamkundelehrer. Dies ist angesichts des pädagogischen Anspruchs des Lehrplans für die Islamkunde eine Erfordernis, der durch die Einrichtung des Lehrstuhls Rechnung getragen worden ist. Der Münsteraner Lehrstuhl alleine kann allerdings nicht den Bedarf decken. So kommen bundesweit auf 750.000 muslimische Schülerinnen und Schüler gerade einmal 150 Lehrer (Süddeutsche Zeitung, 18.8.2006, S. 16).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler, gibt es in Nordrhein-Westfalen, die Anspruch auf einen Islamkundeunterricht haben?

2. Wie viele muslimische Schülerinnen und Schüler erhalten Islamkunde-Unterricht?

3. Wie viele für die Islamkunde ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer unterrichten an nordrhein- westfälischen Schulen?

4. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer müssten zur Verfügung stehen, um der Zahl der muslimischen Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Islamkundeunterricht zu decken?

5. Für welchen Zeitpunkt geht die Landesregierung von einer bedarfsdeckenden Versorgung
muslimischer Schülerinnen und Schülern mit Islamkunde-Lehrpersonal aus?