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Kleine Anfrage: Lärmschutz an der A 59 in Bonn-Beuel

Verkehr

Schon seit einiger Zeit gibt es heftige Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohnern der A 59 in Bonn-Beuel über den Lärm, der durch diese Autobahn verursacht wird. Nachdrücklich wird eine Reduzierung dieses Lärms gefordert.

Die bisherigen Prüfungen bzw. die Lärmkartierung für Beuel weisen eine deutliche Lärmbelastung der an der Autobahn anliegenden Wohngebiete auf. Im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die unter der Lärmbelastung leiden, muss es schnellstmöglich zu einer Verbesserung der Situation kommen. Eine Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes und des Landes würde erst in nicht absehbarerer Zeit zu einer Verbesserung führen. Lediglich bei der Herstellung der vollen Dreispurigkeit der A 59 bestünde ein gesetzlicher Anspruch auf die Errichtung moderner Lärmschutzwände.

Kurzfristig könnte eine Reduzierung des Tempos auf 80 km/h zumindest in den Nachtstunden eine Verringerung der Lärmimmissionen bewirken.

Die Landesregierung muss die Bedürfnisse – bei Lärmschutz handelt es sich auch um Gesundheitsschutz – ihrer Bürgerinnen und Bürger ernst nehmen und geeignete Maßnahmen treffen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen hat das Land geplant, um einen effektiven Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner der A 59 in Bonn-Beuel zu erreichen?

2. Zieht die Landesregierung die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 km/h in den Nachtstunden auf der A 59 zur Reduzierung der Lärmbelastung in Betracht?

3. In welchem Umfang ist nach Auffassung der Landesregierung eine Lärmreduzierung durch Geschwindigkeitsbeschränkung möglich?

4. In welchem Maße stehen dem Land finanzielle Mittel zum Lärmschutz zur Verfügung?

5. Kann die Landesregierung einschätzen, mit welcher Priorität bzw. zu welchem Zeitpunkt die Ausstattung mit Lärmschutzwänden an der A 59 im Rahmen des Lärmsanierungsprogramms erfolgen könnte?