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Kleine Anfrage: Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"?

Schule und Bildung

Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit"? Kommunen in der Haushaltssicherung suchen Sponsoren für den Eigenanteil, damit alle bedürftigen Kinder am Essen teilnehmen können.

10 Millionen Euro stellt das Land pro Schuljahr zur Verfügung, um bedürftigen Kindern und Jugendlichen eine Mahlzeit in ihrer Ganztagsschule zu ermöglichen. Der Landesfonds "Kein Kind ohne Mahlzeit" ist zunächst auf zwei Jahre begrenzt. 50.000 Kinder sollen damit gefördert werden.

Einen Euro sollen die Eltern als Eigenbeitrag zahlen, das Land gibt ebenfalls einen Euro Zuschuss, wenn die Kommunen ihrerseits 50 Cent dazutun. Dieser Betrag könne aber auch über Spenden und Sponsorengelder oder unter Anrechnung bereits vorhandener Maßnahmen zur Unterstützung bedürftiger Kinder erbracht werden, sagte Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU).

"Kein Kind ohne Mahlzeit" muss aus freiwilligen Mitteln einer Kommunen bestritten werden. Kann die Kommune die 50 Cent aus eigenen Haushaltsmitteln nicht aufbringen, erhält sie keine Zuwendung durch das Land NRW. Denn die Genehmigungsbehörde, in diesem Fall die Bezirksregierung Köln, setzt voraus, dass der Eigenanteil der Kommune im Haushalt ausgewiesen ist. Im Zweifel durch Sponsorengelder oder Spenden, die als Einnahmen verbucht werden. Im städtischen Haushalt müssen die erforderlichen Einnahmen durch Sponsorengelder/ Spenden ausgewiesen sein, um die Genehmigung für das Mittagessen von bedürftigen Kindern von der Landesregierung zu erhalten.

Wer also in einer HSK-Kommune wohnt, hat Pech gehabt oder ist auf Spender angewiesen. Denn sonst kann die Kommune kein Essen für bedürftige Kinder anbieten.

Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung in unserem Land und der Tatsache, dass die Kommunen seit der Regierungsübernahme der CDU/FDP Landesregierung über Gebühr mit zusätzlichen kostenpflichtigen Aufgaben von der Landesregierung bedacht werden, stelle ich folgende Fragen an die Landesregierung:

1. In welchem finanziellen Umfang sind in den letzten Jahren vom Land kostenpflichtige Aufgaben auf die Kommunen verlagert worden?

2. Ist die Ausweisung von Spenden und Sponsoring im kommunalen Haushalt für das Mittagessen von Kindern tatsächlich Voraussetzung für die Mittelzuweisung an die Kommune, wenn diese über keine freiwilligen Mittel mehr verfügt?

3. Welche Möglichkeit der Finanzierung des kommunalen Anteils besteht theoretisch für die Kommunen, wenn die Möglichkeit zu freiwilligen Leistungen nicht mehr gegeben ist?

4. Wie viele Kommunen haben die Bewilligung unter der Ausweisung von Spenden und Sponsorgeldern vom Land erhalten?