Sind alle Schulen, die ein Qualitätssiegel erhalten haben, auch in der Qualitätsprüfung im Bereich der individuellen Förderung deckungsgleich?
Seit 2006 gibt es in Nordrhein-Westfalen eine flächendeckende externe Evaluation von Schulen: "Qualitätsanalyse NRW" dient dem Ziel, die Qualität von Schulen zu sichern und nachhaltige Impulse für deren Weiterentwicklung zu geben. Ausgebildete Qualitätsprüferinnen und -prüfer untersuchen seit dem 01.08.2006 interne Schulprozesse und geben den Schulen eine Rückmeldung über Stärken und Verbesserungsbedarfe. Prozesse und Instrumente sind standardisiert. Die Rechtsverordnung zur Qualitätsanalyse an Schulen in NRW regelt die Einzelheiten des Ablaufs. Erwartet wird, dass die Schulen, die Schulleitungen und die Schulaufsicht die Ergebnisse der externen Evaluation gezielt in Maßnahmen der Qualitätsverbesserung einfließen lassen. Zu solchen Qualitätsverbesserungen gehören auch gezielte Maßnahmen zur individuellen Förderung.
Neben dieser Qualitätsanalyse verleiht das Ministerium für Schule und Weiterbildung seit September 2006 auch noch ein "Gütesiegel für individuelle Förderung".
Das Gütesiegel können Schulen in Nordrhein-Westfalen beantragen, die sich intensiv um die individuelle Förderung jedes einzelnen Schülers und jeder einzelnen Schülerin kümmern.
Nach Auffassung des Ministeriums können Eltern daran ablesen, ob an einer Schule Förderung groß geschrieben werde. Grundlage zur Vergabe des Siegels ist ein Kriterienkatalog, der vom "Kompetenzzentrum für individuelle Förderung" der Universität Münster entwickelt wurde.
Bisher nicht bekannt ist freilich, ob die Schulen, die das Gütesiegel für individuelle Förderung erhielten, in der Qualitätsanalyse den Anforderungen einer guten individuellen Förderung auch standhalten konnten. Oder anders formuliert, ob die Ergebnisse der Qualitätsanalyse deckungsgleich sind mit den Grundlagen für die Vergabe des Gütesiegels. Denn nur dann kann das Gütesiegel ein Kriterium für Eltern sein.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. In welchem Umfang wird die von der Schule praktizierte individuelle Förderung in der Qualitätsanalyse behandelt?
2. Was passiert, wenn die Ergebnisse der Qualitätsanalyse nicht mit den Kriterien für das Gütesiegel übereinstimmen?
3. Gab es Schulen, wo das Ergebnis der Qualitätsprüfer und -prüferinnen nicht mit der Vergabe des Gütesiegels in Übereinstimmung zu bringen war?
4. Wie werden die Ergebnisse der Qualitätsanalyse den Mitgliedern einer Schulgemeinde (Lehrern, Schülern, Eltern, Schulträger) zugänglich gemacht?
5. Wie wird die Weiterentwicklung der Schulen, die das Gütesiegel "Individuelle Förderung"
erhalten haben, von Seiten des Ministeriums beobachtet?