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Kleine Anfrage: Rückzahlung der überhöhten Solidarbeitragslasten an die Kommunen und Städte

Landespolitik

Die Erhebung der Solidarbeitragslasten für die Deutsche Einheit wird über die Gewerbesteuerumlage durch alle Gemeinden solidarisch geleistet. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs stehen den Städten und Gemeinden die Rückerstattung zuviel gezahlter Solidarbeiträge seit dem Jahr 2006 zu. Nach Schätzungen sind dies insgesamt 1,5 Milliarden Euro. Von der Rückzahlung der Überzahlung profitiert jedoch nur ein Teil der Städte.

Die Stadt Bonn soll Meldungen zur Folge von den zuviel gezahlten 25 Millionen Euro nur rund 1,1 Millionen Euro zurückerhalten. Der Grund hierfür liegt im Rückzahlungsmodus der Landesregierung, welcher vorsieht, dass die zuviel kassierten Millionen über das System der Schlüsselzuweisungen erstattet werden sollen. Doch genau hier liegt für die Stadt Bonn der Haken: Im Berechnungszeitraum erhielt Bonn gar keine Schlüsselzuweisungen, da Bonn insbesondere wegen einer Gewerbesteuerzahlung der Telekom rechnerisch zu reich war. Wenn also die Rückzahlung mit den damaligen Schlüsselzuweisungen verrechnet wird, geht die Stadt Bonn leer aus, obwohl mittlerweile rund 309 Millionen Euro Gewerbesteuer zurückgezahlt werden mussten. Dieser seitens der Landesregierung angelegte Rückzahlungsmodus ist ungerecht, denn während bei der Erhebung der Einheitslasten alle Gemeinden ihren Beitrag solidarisch leisten mussten, profitiert von der Rückzahlung nur ein Teil der Städte.

Die Landesregierung vermischt hierbei zwei Sachverhalte - Finanzausgleich und Solidarbeitragsrückerstattung - die nicht miteinander verknüpft werden dürfen. Denn über diese Vermengung führt das Land quasi durch die Hintertür eine Abundanabgabe ein, die zudem überhaupt nicht transparent ist. Hinzu kommt noch, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofs an keiner Stelle besagt, dass der von der Landesregierung gewählte Abrechnungsmodus der Überzahlung gutgeheißen wird. Der Verfassungsgerichtshof hat vielmehr nur den Verzicht auf einen horizontalen Spitzausgleich der Solidarbeitragslasten der Kommunen als im Rahmen des Gestaltungsspielraumes des Gesetzgebers akzeptiert. Sollte die Landesregierung bei seiner damals gewählten Systematik bleiben, dann müsste die Überzahlung nach Berechnungen von Herrn Prof. Junkernheinrich alleine für 2006 bei rund 450 Mio. EUR liegen und auch die Abschlagszahlungen für die nachfolgenden Jahre müssten damit deutlich erhöht werden.

Vor diesen Hintergründen frage ich die Landesregierung:

1. Beabsichtigt die Landesregierung bei der Rückzahlung der überhöhten Solidarbeitragsleistungen die abundanten Kommunen nicht zu berücksichtigen?

2. Läuft die Landesregierung nicht durch die unsystematische Abschlagsregelung Gefahr dem Vorwurf der Übernivellierung ausgesetzt zu werden?

3. Müssen die abundanten Städte und Gemeinden in Anbetracht der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes an der Rückzahlung beteiligt werden?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Berechungen von Prof. Junkernheinrich für die Überzahlungen aus 2006?

5. An welcher Stelle im Urteil des Verfassungsgerichtshofes steht geschrieben, dass der von der Landesregegierung gewählte Abrechungsmodus der Überzahlung gutgeheißen wird?