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Kleine Anfrage: Studiengebühren an der Universität Bonn - Verwendungsberichte der Hochschulen in NRW

Bildung & Forschung

Laut Aussage der Landesregierung soll die Einführung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen zu einer Verbesserung der Lehre führen. In diesem Zuge wurde den Hochschulen auferlegt, jährliche Berichte zu verfassen, welche transparent aufzeigen sollen, wofür die Studiengebühren jeweils verwendet worden sind.

Die Auffassungen, wie ausführlich solch ein Bericht allerdings ausgestaltet sein soll, gehen jedoch von Hochschule zu Hochschule sehr auseinander. So wurde jüngst dem AStA der Universität Bonn seitens der Hochschulleitung ein nur einseitiger (!) Bericht vorgelegt. Erst auf mehrmaliges Nachhaken seitens der Studierendenschaft wurde kurz vor Beginn der Senatssitzung ein ausführlicheres, ca. 50 Seiten umfassendes Exemplar, vorgelegt.

Ich frage vor diesem Hintergrund die Landesregierung:

1. Welche Verwendungsauskünfte müssen mindestens in einen solchen Bericht aufgelistet werden?

2. Welche Auskünfte zu zentralen Maßnahmen müssen die Hochschulen Nordrhein-Westfalens in diesen Verwendungsberichten nicht geben?

3. Welche Auskünfte zu dezentralen Maßnahmen müssen die Hochschulen Nordrhein-Westfalens in diesen Verwendungsberichten nicht geben?

4. Welchen Personen muss dieser Bericht vorgelegt werden?

5. Haben Studierende das Recht, diese Berichte einsehen zu dürfen?