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Kleine Anfrage: Umsetzung der UN Konvention über Rechte der Behinderten 2006 in NRW - Handlungsdruck erhöht sich

Schule und Bildung

Nach dem Übereinkommen der UN-Konvention von 2006 müssen die Vertragsstaaten sicherstellen, dass Behinderte nicht "vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden." Bereits der UN Menschenrechtsinspektor Vernor Munoz hatte die Ausgrenzung im deutschen Schulsystem scharf kritisiert. In Nordrhein-Westfalen werden derzeit rund 10 Prozent der Schüler und Schülerinnen integrativ beschult. Die übrigen Schüler und Schülerinnen besuchen eine Förderschule.

In Ländern wie Schweden, Italien oder Finnland werden derzeit ca. 80 Prozent der behinderten Menschen in Kindergärten und Schulen integrativ gebildet. Es wird daher Gegenstand des nächsten Bundesbildungsberichtes sein, inwieweit die deutschen Länder der Forderung der UN Konvention entsprochen haben.

Nach Einschätzungen von Menschenrechtsbeobachtern steht Deutschland und damit auch NRW stark unter Handlungsdruck. NRW muss zukünftig gewährleisten, dass mehr behinderte Schüler und Schülerinnen voll in das allgemein bildende Schulsystem integriert werden.

Diesbezüglich muss die Finanzierung der Förderschulen auch zukünftig sichergestellt werden. Dies hat auch die Schulministerin erkannt. Anders lassen sich ihre Ausführungen im Vorwort von "Schule NRW", Ausgabe 11/07, nicht interpretieren: "Im Interesse einer optimalen Förderung von Kindern und Jugendlichen ist es gut, dass wieder mehr über sonderpädagogische Förderung diskutiert wird. Das geschieht allerdings mitunter sehr pauschal und führt zu einer zunehmenden Verunsicherung nicht nur unter Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen."

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie sollen die Kompetenzzentren zukünftig dazu beitragen, die Quote des integrativen Unterrichtes zu fördern?

2. Von welcher Quote der integrativen Bildung in Kindergärten und Schulen geht die Landesregierung kurzfristig bzw. mittelfristig aus? (Bitte nach Kindergärten und Schulformen aufschlüsseln)

3. Welche Zukunft sieht die Landesregierung aufgrund der notwendigen Veränderungen für die Förderschulen in NRW?

4. Fühlt sich die Landesregierung an die vom Bund ratifizierte UN-Konvention gebunden?

5. Welche Gespräche bzw. Überlegungen sind von Seiten der Landesregierung angestrebt, um den Integrationsgedanken in den nordrhein-westfälischen Schulen stärker zu implementieren?