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Kleine Anfrage: Viele Eltern finden für ihre Kinder zum neuen Schuljahr keinen Platz im Gemeinsamen Unterricht

Schule und Bildung

Kleine Anfrage:
Viele Eltern finden für ihre Kinder zum neuen Schuljahr keinen Platz im Gemeinsamen Unterricht – was tut die Landesregierung um den GU auszubauen?

Im neuen Schulgesetz, findet sich der Satz „Der Schulträger kann Förderschulen zu Kompetenzzentren für die sonderpädagogische Arbeit ausbauen." Der Interessenverband der Förderschulen begrüßt diese Formulierung mit Aussicht auf neue Aufgaben. Die Befürworter des Gemeinsamen Unterrichts (GU) von behinderten und nichtbehinderten Schüler/innen glauben, dass dieser sich auf der Verliererachse befindet

Ein von den Koalitionsfraktionen CDU und FDP beschlossener Antrag nährt die Befürchtung, dass die Entwicklung des GU unmittelbar von der Interessenlage der Förderschulen abhängig ist.

Der GU hat nach wie vor keine Priorität in NRW. Es gibt ihn nach Maßgabe des Kompetenzzentrums als ein Angebot unter anderen. Als Kriterium für die Entscheidung über den Förderort gilt weiterhin die „Passung" von Kind und Förderort. Dieses subjektive Kriterium sorgt weiterhin dafür, dass die Kinder integrationsfähig sein müssen, um eine Chance auf Teilnahme am Gemeinsamen Unterricht zu haben. Diese Integrationsfähigkeit wiederum wird davon abhängig sein, wie viele Plätze für den GU in den allgemeinbildenden Schulen ausgewiesen sind. Der Verpflichtung sich auf den Weg zu machen, um den pädagogischen Förderbedürfnissen aller Kinder in einer Schule für alle zu entsprechen wird derzeit nicht entsprochen.
Tatsächlich haben die Grundschulen nicht das Personal für zusätzlichen GU. Ganz konkret, in Bonn sind die Lehrerstellen für den GU an den Grundschulen rückläufig und damit können die Plätze nicht ausgeweitet werden. Die Anträge von Eltern auf einen GU Platz übersteigen das Angebot an tatsächlichen Plätze bei weitem, sowohl in der Grundschule wie in der Sekundarstufe I.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. An welchen Orten sind wie viele zusätzliche Plätze im GU seit Beginn des Schuljahres 2007/08 geschaffen worden?

2. Wie verhält sich die Relation von Anträgen von Eltern auf einen GU Platz zu den tatsächlichen Plätzen?

3. Die Nachfrage an den Grundschulen übersteigt derzeit das mögliche Platzangebot bei weitem. Wie kommt die Landesregierung den Wünschen der Eltern nach?

4. Wie viele Lehrer und Lehrerinnen sind seit dem Schuljahr 2006/2007 dem Schulkapitel für den Gemeinsamen Unterricht in NRW mehr zur Verfügung gestellt worden? (Grundschule und Sekundarstufe)

5. Welche Vorteile sieht die Landesregierung bei der integrativen Beschulung für die Entwicklung der Kinder gegenüber der Beschulung in den Förderschulen als gegeben an?