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Kleine Anfrage: Wahl der Schulleiter – Was passiert, wenn die Schulkonferenz einen vorgeschlagenen Bewerber ablehnt?

Schule und Bildung

Im neuen Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen heißt es in § 61:
„Die obere Schulaufsicht schreibt die Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers aus und prüft die eingegangenen Bewerbungen.“

Aus den eingegangenen Bewerbungen werden der erweiterten Schulkonferenz möglichst zwei Personen zur Wahl vorgeschlagen. Die Schulkonferenz wählt aus der Gruppe der benannten Personen die Schulleiterin oder den Schulleiter. Der Schulträger kann mit Zweidrittelmehrheit seines zuständigen Gremiums die Zustimmung zur Entscheidung der Schulkonferenz verweigern.

An etlichen Schulen im Land wurde der Vorschlag der oberen Schulaufsicht für die Besetzung der Schulleiterstelle von der Schulkonferenz abgelehnt.

Das Schulgesetz beinhaltet für diesen Fall keinen genauen Hinweis auf das weitere Vorgehen.
Es besagt lediglich in §61:
„Gewählt und damit vorgeschlagen ist, wer die Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Stimmen erhält. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine Stichwahl statt.“

Weiter heißt es:
„Der Schulträger kann die Zustimmung nur binnen acht Wochen mit einer Zweidrittelmehrheit des nach der Hauptsatzung zuständigen Gremiums verweigern. Nach Verweigerung der Zustimmung kann die Schulkonferenz innerhalb von vier Wochen einen zweiten Vorschlag aus den vorliegenden Bewerbungen vorlegen.“

Vielfach konnte der Schulkonferenz aber ohnehin nur ein Bewerber vorgeschlagen werden, weil die Bewerberdecke so dünn ist, dass von einer wirklichen Wahlmöglichkeit für viele Schulen nicht gesprochen werden kann.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. An wie vielen Schulen hat die Schulkonferenz den Vorschlag der Schulaufsicht abgelehnt?

2. Mit welchen Begründungen an welchen Standorten wurden die Bewerber von der Schulkonferenz abgelehnt?

3. Wie sieht das weitere Verfahren aus, wenn die Schulkonferenz einen Vorschlag der Schulaufsicht ablehnt?

4. Welche Probleme hat es im Zusammenhang mit der Möglichkeit gegeben, dass der Schulträger die Zustimmung zur Entscheidung der Schulkonferenz verweigert?

5. Welche Probleme sieht die Landesregierung bei der Besetzung von Schulleiterstellen
derzeit generell?