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Landesregierung stellt sich gegen die Einführung von Schülertickets am Weiterbildungskolleg der Stadt Bonn

Schule und Bildung

Schülerinnen und Schüler des Weiterbildungskollegs der Stadt Bonn haben Bonns Landtagsabgeordnete Renate Hendricks darauf aufmerksam gemacht, dass ihnen seitens der Stadtwerke keine Schülertickets oder sonstige vergünstige Tickets angeboten werden.

Schülerinnen und Schüler des Weiterbildungskollegs sind ebenso wie die Schülerinnen und Schüler anderer Schulen BAföG- berechtigt. Ihnen steht somit eine finanzielle Förderung generell zu. Daher hat Hendricks die Stadtwerke Bonn gebeten zu prüfen,ob ihrerseits Möglichkeiten existieren, Schülertickets auch für Schülerinnen und Schüler des Weiterbildungskollegs anzubieten.

Da das nordrhein- westfälische Schulgesetz die Einführung von Schülertickets an Weiterbildungskollegen nicht vorsieht, sind den Stadtwerken Bonn jedoch die Hände gebunden. Hendricks wendete sich daraufhin an die nordrhein- westfälische Schulministerin mit der Bitte eine Änderung des Schulgesetzes zu überprüfen. Hendricks wörtlich: "Meines Erachtens müsste das nordrhein- westfälische Schulgesetzt im Interesse der Gleichbehandlung für die Schülerinnen und Schüler an Weiterbildungskollegen abgeändert werden. Die Landesregierung sieht dies jedoch nicht so. Anders kann ich die Antwort von Frau Sommer auf mein Schreiben nicht deuten." Wörtlich heißt es in dem Schreiben der Ministerin:

"[…] Einen Anspruch auf eine Schülerfahrkostenübernahme haben nach gültiger Rechtslage bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen alle Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen, der Förderschulen der Schulen für Kranke sowie derjenigen vollzeitschulischen Bildungsgänge des Berufskollegs, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. […] Die Weiterbildungskollegs, aber auch diejenigen Bildungsgänge des Berufskollegs, die als Zugangsvoraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern, sind von der Schülerfahrkostenübernahme ausgenommen. […] Ein Schülerfahrkostenanspruch beim Besuch des Weiterbildungskollegs würde zudem die Schulträger belasten, weil ihnen die Übernahme der Schülerfahrkosten als Teil der sächlichen Schulkosten gemäß § 92, 94 SchulG obliegt. Möglicherweise wäre das Land den Kommunen gegenüber aufgrund des Konnexitätsausführungsgesetzes ausgleichspflichtig. Angesichts der finanziellen Situation der Kommunen aber auch der Notwendigkeit den Landeshaushalt zu konsolidieren, sehe ich für eine solche Regelung keinen Spielraum. Von daher bitte ich auch deshalb um Verständnis, dass ich die von Ihnen angeregte Änderung der schülerfahrkostenrechtlichen Bestimmungen nicht zu initiieren beabsichtige."

"Derartige Ungleichbehandlungen sind für mich nicht nur nicht akzeptabel, sondern auch politisch nicht nachvollziehbar", kommentierte Hendricks die Antwort der Ministerin.