„Nur wer wirklich mitbestimmen kann, fühlt sich in der Gesellschaft angenommen und ist bereit, sich zu integrieren. Die Landesregierung konterkariert diese Erkenntnis vollkommen. Insofern unterstütze ich ausdrücklich den Protest der kommunalen Integrationsräte und der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenverbände“, kommentiert die Bonner Landtagsabgeordnete Renate Hendricks die geplante Neufassung des Paragraphen 27 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung.
Integration ohne Mitsprache? Die NRW-Landesregierung sorgt für Rückschritt bei der Partizipation von Menschen mit Migrat
Integration
In dieser beabsichtigt die Landesregierung, in einem Optionsmodell auch die Einsetzung von Integrationsausschüssen, in denen Ratsmitglieder und nicht Menschen mit Migrationshintergrund die Mehrheit haben, zu gestatten.
„Dies ist ein Schritt zurück. Die bisher in Pilotprojekten eingesetzten Integrationsräte haben gegenüber den Integrationsausschüssen eines Rates einen entscheidenden Vorteil: Die Menschen, um die es geht, entscheiden selbst über ihre eigenen Belange. Dies ist eigentlich eine demokratische Selbstverständlichkeit“, so Hendricks.
Dass der kommunalpolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Rainer Lux, in dem Zusammenhang zu verstehen gibt, es könne nicht sein, dass die Gemeinderäte Entscheidungskompetenzen abgeben, zeige deutlich das Misstrauen von CDU und FDP gegenüber eigener politischer Initiative von Seiten der Migrantenvertretern.
„Genau das gleiche Spiel ist auf Bundesebene zu beobachten, auf der sich die CDU konsequent weigert, das von der SPD geforderte Wahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ab 16 Jahren einzuführen“, führt Hendricks weiter aus.
So wahr der Satz, Integration sei keine Einbahnstraße ist, so sehr müsse er auch für die Politik gelten: Den hier lebenden Menschen mit Zuwanderungsgeschichte müsse endlich eine breite Mitsprachemöglichkeit gegeben werden: Zunächst durch Integrationsräte, in denen Menschen mit Migrationshintergrund die Mehrheit und entscheidende Kompetenzen haben, dann durch die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle in einer Gemeinde lebenden Menschen.