Suchen

 

Mehr Flexibilität und Rechtsicherheit beim Einsatz von Integrationshelfern

Schule und Bildung

Bereits 2011 hat der Deutsche Städtetag beschlossen, dass inklusive Beschulung in der Zukunft der Regelfall werden soll. Integrationshelfer sind dabei unverzichtbar und werden auch in Bonner Schulen erfolgreich eingesetzt. Leider treten immer wieder Probleme bei der praktischen Umsetzung auf.

Hendricks: „Viele inklusiv arbeitende Bonner Schulen beklagen, dass mit z.B. zwei Integrationshelfern und einem Sozialpädagogen häufig viel zu viele Erwachsene im Klassenraum sind und dies für den Unterricht eher störend als förderlich ist. Mit der neuangedachten Pool-Bildung der NRW-Landesregierung kann das Problem relativ pragmatisch gelöst werden. Ein Integrationshelfer ist für zwei oder drei Schülerinnen und Schüler oder auch klassenübergreifend tätig. Positiver Nebeneffekt: Es können mehr inklusive Kinder betreut und langfristig ein besserer und reibungsloser Zugang in die Regelschulen ermöglicht werden.“

Die Bundesratsinitiative hat auch Rechtssicherheit für den Einsatz von Integrationshelfern bei außerunterrichtlichen Angeboten an Schulen zum Ziel. Dies ist besonders wichtig bei Angeboten der Offenen Ganztagsschule oder anderen öffentlich geförderten Bildungsangeboten, die bisher behinderte Kinder häufig nicht in Anspruch nehmen konnten.

Hendricks lobt: „Mit der Bundesratsinitiative zur schulischen Inklusion, mit der der Einsatz der Integrationshelfer endlich bedarfsgerechter, flexibler und rechtssicherer gestaltet werden kann, übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen erneut die Vorreiterrolle bei der praktischen Umsetzung der UN-Behindertenkonventionen.“