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Nordrhein-westfälischer Landtag bekennt sich zum Berlin/Bonn-Gesetz

Landespolitik

Zum interfraktionellen Antrag im nordrhein-westfälischen Landtag zum Berlin/Bonn-Gesetz erklären die beiden Bonner Landtagsabgeordneten Renate Hendricks und Bernhard „Felix“ von Grünberg:

„Mit dem interfraktionellen Antrag gibt der nordrhein-westfälische Landtag ein klares Signal für die Einhaltung des Berlin/Bonn-Gesetzes und für die bewährte und dauerhafte Aufgabenteilung zwischen den beiden Städten. Damit stellt sich der Landtag zugleich gegen die in den letzten Jahren zu beobachtende schleichende Aushöhlung des Gesetzes, wie sie insbesondere durch den Verteidigungsminister in den letzten Jahren betrieben wurde. Ein von der Stadt Bonn, dem Rhein-Sieg-Kreis und dem Kreis Ahrweiler in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hat zuletzt erneut festgestellt: Die derzeitige Praxis der Bundesregierung ist nichts anderes als ein Rechtsbruch. Durch das eindeutige Bekenntnis zum Berlin/Bonn-Gesetz stellt sich der Landtag klar gegen diese Tendenz.

Die Aufteilung der Ministerien und ministeriellen Arbeitsplätze auf die Standorte Bonn und Berlin entspricht nicht nur der Gesetzeslage, sondern ist auch eine Erfolgsgeschichte. Ein modernes Regierungssystem braucht längst keinen Zentralismus mehr. Die Existenz zweier Regierungsstandorte entspricht dem föderalen System der Bundesrepublik und verursacht geringere Kosten als diejenigen, die für Umzüge von Ministerien oder gar einen Komplettumzug aufgebracht werden müssten. Die Arbeitsteilung zwischen Berlin und Bonn hat sich daher bewährt und muss fortgesetzt werden. Grundlage hierfür ist das Berlin/Bonn-Gesetz. Wir freuen uns, dass sich der Landtag mit allen seinen Fraktionen hierzu bekennt.“