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Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage: Arbeitszeiten am Universitätsklinikum Bonn

Allgemein

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
14. Wahlperiode
Drucksache 14/7749
24.10.2008

Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2738 vom 26. August 2008
der Abgeordneten Renate Hendricks SPD
Drucksache 14/7416

Arbeitszeiten am Universitätsklinikum Bonn

Wortlaut der Kleinen Anfrage 2738 vom 26. August 2008:

Die Personalsituation am Bonner Universitätsklinikum ist seit längerer Zeit Besorgnis erregend.

Überlastungsanzeigen der Beschäftigten der Bonner Universitätskliniken belegen, dass dort Höchstarbeitszeiten überschritten werden, welche die Gesundheit nicht nur des Personals, sondern auch der Patientinnen und Patienten gefährden. In ihrer Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 6.3.2008, verweist die Landesregierung auf arbeitsgesetzliche und tarifvertragliche Vorgaben, die durch entsprechende Dienstzeitmodelle umgesetzt würden. Leider kann ich eine Verbesserung der Situation für das Personal an der Bonner Universitätsklinik allerdings bisher nicht feststellen. Ein Weiterbestehen der aktuellen Situation aber kann in Anbetracht des Wohls von Personal und Patientinnen und Patienten nicht hingenommen werden. Deswegen frage ich erneut die Landesregierung: 1. In welchem Ausmaß kommt es an dem Universitätsklinikum Bonn zu Überschreitungen der Höchstarbeitszeitgrenzen? 2. Werden Ruhezeiten für das Personal verkürzt? 3. Können Ausgleichtage durch das Personal in Anspruch genommen werden? 4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um der Überlastung des Klinikpersonals entgegenzutreten? 5. Wird die Einstellung von zusätzlichem Personal in Erwägung gezogen, um zu einer Verbesserung der Situation zu erreichen? Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie hat die Kleine Anfrage 2738 mit Schreiben vom 21. Oktober 2008 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheit und Soziales wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Landesregierung Die Antworten zu den Fragen beruhen auf den Angaben der Bezirksregierung Köln und des Universitätsklinikums Bonn. Antwort auf die Fragen:
  • 1. In welchem Ausmaß kommt es an dem Universitätsklinikum Bonn zu Überschreitungen der Höchstarbeitszeitgrenzen?
  • 2. Werden Ruhezeiten für das Personal verkürzt?
  • 3. Können Ausgleichtage durch das Personal in Anspruch genommen werden?
Nach Angaben der Bezirksregierung Köln kommt es an sechs Kliniken des Universitätsklinikums Bonn zu Überschreitungen der werktäglichen Höchstarbeitszeit, zu Bereitschaftsdiensten über 24 Stunden, zur Nichteinhaltung der Ruhezeiten bei 12-Stunden-Schichten sowie (vereinzelt) zur Nichtgewährung von Ausgleichstagen. Über das genaue Ausmaß der Verstöße können wegen der laufenden Ermittlungsverfahren bei der Bezirksregierung Köln keine Angaben gemacht werden. Das Universitätsklinikum Bonn räumt in seinem Bericht ein, dass insbesondere bei Notfällen trotz getroffener organisatorischer Maßnahmen eine Nichteinhaltung der Höchstarbeitszeit und der Ruhezeiten nicht ausgeschlossen werden kann. Dies gelte besonders, wenn in Notfällen oder bei wichtigen Operationen gut ausgebildete Fachärzte herangezogen werden müssen. Zudem kann es nach dem Bericht des Universitätsklinikums Bonn in gravierenden, schwierigen Fällen dazu kommen, dass Freizeitausgleich nicht immer zeitnah möglich ist. Antwort auf die Fragen:
  • 4. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um der Überlastung des Klinikpersonals entgegenzutreten?
  • 5. Wird die Einstellung von zusätzlichem Personal in Erwägung gezogen, um zu einer Verbesserung der Situation zu erreichen?
Inzwischen sind – so der Bericht des Universitätsklinikums Bonn – 59 Stellen im ärztlichen Dienst zusätzlich geschaffen worden. Deren Besetzung sei weitestgehend erfolgt. Das Universitätsklinikum hat weiter berichtet, es seien zwei Arbeitsgruppen gegründet worden, um die Belastungsanalysen der Beschäftigten besser zu erfassen. Die Einführung des Dienstplanprogramms werde mit Nachdruck voran getrieben. Hierdurch könne eine bessere Transparenz hergestellt, die Ablauforganisation optimiert und eine zeitnahe Überprüfung der Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes verbessert werden. Daneben findet nach dem Bericht des Universitätsklinikums Bonn derzeit in 3 weiteren Kliniken eine Überprüfung der Ablauforganisationen und der Arbeitsprozesse durch ein renommiertes externes Beratungsunternehmen statt. Sobald die Ergebnisse vorlägen, werde der Vorstand entsprechend handeln.